Es gab dringenden zusätzlichen Geldbedarf, der benötigte Kredit wurde beantragt, bewilligt und ausgezahlt. Und wie geht es nun weiter? Natürlich ist vorrangigste Aufgabe für den Kreditnehmer das in Anspruch genommene Darlehen gemäß den Vereinbarungen aus dem Kreditvertrag pünktlich und regelmäßig zurückzuzahlen. Das ist oberstes Gebot und sollte ohne Ausnahme eingehalten werden, denn das ist exakt das, was die Bank vom Kreditnehmer erwartet – und auch erwarten darf!
Tilgungsprobleme beim Kredit sind nicht kritisch, wenn….
Dennoch kann nie ausgeschlossen werden, dass während der Kreditlaufzeit erneut finanzielle Probleme auftauchen – beispielsweise hervorgerufen durch eingetretene Arbeitslosigkeit, Erkrankung und damit einhergehender Reduzierung monatlicher Einkünfte etc.. Umstände, die es einem als Kreditnehmer deutlich erschweren, die vereinbarten Raten für das in Anspruch genommene Darlehen zu leisten.
Wichtig ist es, in solchen Situationen einen klaren Kopf zu behalten und rechtzeitig den Kreditgeber über die neue Situation zu informieren. Es gilt im Rahmen des direkten und offenen Dialogs mit der Kredit-gewährenden Bank eine für beide Parteien vertretbare Lösung der Situation zu finden.
Pünktliche Tilgung problematisch? Ratenstundung vereinbaren
Ist absehbar, dass es sich bei pünktlichen Zahlung der Kreditraten um ein zeitlich befristetes Thema handelt, so kann der Bank eine Verschiebung der Kreditraten – der sog. Stundung – auf einen späteren Zeitpunkt angeboten werden. Einige Banken stimmen in solchen Fällen auch einer Verlängerung der Kreditlaufzeit zu. Das heisst die offenen Raten werden quasi als Laufzeitverlängerung an die ursprüngliche Laufzeit angehangen. Ebenso besteht die Möglichkeit die Raten zeitweise herabzusenken. Hat man jedoch zu viele Raten versäumt, kann die Umschuldung eine Lösung darstellen.
Tilgungsprobleme frühzeitig melden und Mahnverfahren vermeiden
Es gilt jedoch zu beachten, dass wenn der Kreditnehmer seinen Ratenzahlungen prinzipiell nicht nachkommt, mit erheblichen Zuschlägen und Zusatzgebühren zu rechnen ist. Was zur Folge hat, dass der Kredit sich hinsichtlich seiner Gesamtkosten deutlich verteuert. Generell ist bei Tilgungsproblemen umgehend die Bank über diesen Umstand zu informieren, denn so kann ein Mahnverfahren verhindert werden. Allein auch aus dem Grund, dass eingeleitete Mahnverfahren ins Schuldenregister eingetragen werden und den Kreditscore deutlich belasten. Zukünftige Kreditaufnahmen werden so erheblich problematischer.
Kredit doch nicht das Richtige? Rücktrittsrecht nutzen
Was tun, wenn der gewählte Kredit bereits unterschreiben und ausgezahlt ist, man es sich als Kreditnehmer dennoch anders überlegt hat? Weil beispielsweise doch noch ein verbessertes Darlehensangebot einer anderen Bank vorliegt? Oder weil der Kredit schlicht nicht mehr benötigt wird? Hier kommt generell der Punkt des gesetzlich garantierten Rücktrittsrecht zum Tragen. Allerdings gilt es hier entsprechende Zeiträume beziehungsweise Fristen zur Kündigung des Kreditvertrages einzuhalten. Denn jeder Kreditnehmer hat das Recht innerhalb von 14 Tagen von einem bereits abgeschlossenen Kreditvertrag zurückzutreten. Und das ohne der Notwendigkeit hierfür entsprechende Gründe anzugeben.
Jedoch gilt dieses 14-tägige Recht auf Rücktritt vom Kreditvertrag NICHT für Hypothekarkredite.
Und wenn der Kredit abbezahlt ist…?
Ist der Kredit vertragsgemäß vollständig getilgt und mit etwaigen Sicherheiten gegenüber der Bank versehen, so gilt es zu gewährleisten, dass diese überlassenen Sicherheiten und Eigentumsvorbehaltungen seitens der Bank dem Kreditnehmer wieder übergeben beziehungsweise freigegeben werden. Insbesondere Pfandrechte – beispielsweise das Recht auf Lohn- und Gehaltseinbehaltungen.
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