Kredit, Darlehen – wenn es um das Thema „Geld leihen“ geht, werden diese beiden Begriffe für eben jenen Vorgang oft synonym verwendet. Bedeutet, dass hier im allgemeinen Sprachgebrauch diese beiden Begriffe in einen Topf geworfen werden. Doch ist dies unter rechtlichen Aspekten nicht richtig, denn auch wenn sich das grundlegende Verständnis beziehungsweise die Definition der beiden Begriffe in vielen Bereich gleichen, so gibt es dennoch Unterschiede, die man als Verbraucher unbedingt wissen sollte.
Im Folgenden also diejenigen Merkmale die einen Kredit per Definition von einem Darlehen unterscheiden:
• Die Bezeichnung „Kredit“ gilt als Oberbegriff für das verleihen von Geld, wo hingegen die Bezeichnung „Darlehen“ als Unterform, also als Teilbereich von Krediten gilt
• Als „Kredit“ werden in der Regel Konsumentenkredite bezeichnet, die sich vor allem durch kürzere und geringere Kreditlaufzeiten von Darlehen unterscheiden
• Kredite werden entgeltlich vergeben
• Die Vergebührung von Krediten unterscheidet sich im Vergleich zu Darlehen
• Kreditvertrag kommt hingegen bereits durch Vereinbarung zustande
Eine detaillierte Gegenüberstellung der Unterschiede zwischen einem Kredit und einem Darlehen finden sie hier >> Unterschiede Kredit und Darlehen