Wer Geld verleiht, also einem anderen Menschen einen Kredit gewährt, möchte sich dahingehend sicher sein, dass der gewährte Kredit auch vereinbarungsgemäß zurückgezahlt wird. Dies kann allein auf Vertrauensbasis geschehen oder dahingehend, dass der Kreditnehmer ihm im Gegenzug bei drohendem Kreditausfall die Möglichkeit der Verwertung einer überlassenen Sicherheit bietet. Was im Falle einer Bank Folgendes bedeutet: Sie können von Ihrer Bank oder Ihrem Kreditinstitut ein Darlehen in jeder erdenklichen Höhe bekommen, so lange Ihre Sicherheitsleistung den Kreditgeber zufriedenstellt.
Banken sichern Kredite mittels Sicherheitsleistungen ab
Diese Sicherheit dient dem Geldgeber somit als „Pfand“ für den Fall, dass Sie Ihre Kreditraten nicht mehr bedienen können. Doch Kreditsicherheit ist nicht Kreditsicherheit und die Ansprüche der Bank an solche eine Sicherheitsleistung variieren teilweise sehr stark. Denn bei der Bewertung einer Kreditsicherheit spielen für die Bank verschiedene Faktoren eine ganz entscheidende Rolle. Dazu zählen bei einem Kredit vor allem für welchen Zweck, in welcher Höhe und über welche Laufzeit das gewünschte Darlehen benötigt wird. Im Zuge der Ermittlung dieser Daten wird Ihnen die Bank dann die Forderung nach einer eventuell benötigten Kreditsicherheit stellen. Um hier jedoch nicht unliebsam überrascht zu werden, zeigen wir Ihnen was Sie hier eventuell erwarten können.
Kleine Kredite erfordern selten Sicherheiten
Spezielle Kreditsicherheiten fallen in der Regel nicht an, wenn es um kleinere Kredite bei Ihrer Hausbank oder auch bei einem speziellen Kreditdienstleister geht. Handelt es sich um einen Kleinkredit bis circa 5.000 Euro mit kurzen, überschaubaren Laufzeiten, reicht eine gute Bonität als Kreditsicherheit aus. Sie sollten einen regelmäßigen Gehaltseingang haben, von dem Ihnen nach Abzug der Fixkosten ausreichend Geld übrigbleibt. Ihrem Kreditwunsch entgegen kommen zudem eine positive Schufa-Auskunft sowie Volljährigkeit und Wohnsitz in Deutschland.
Für einen überschaubaren Kleinkredit mit vergleichsweise kurzer Laufzeit genügt also bereits eine gute Bonität. Über Ihren Gehaltseingang gelangt in den meisten Fällen die Bank zu ihrer Risikoabsicherung. Durch eine Lohnpfändungsklausel im Vertrag sichert sich das Institut zu, notfalls über Ihren Gehaltseingang die Schulden begleichen zu dürfen.
Der Bürge als Kreditsicherheit
Können Sie, entgegen dem vorangegangenen Beispiel, keine ausreichende Bonität vorweisen, so kann das nachvollziehbare Gründe haben. Sind Sie noch in der Ausbildung oder Student, haben Sie entsprechend geringe Geldeingänge, dann kann die Einbindung eines Bürgen dennoch dazu genügen einen Kredit bei der Bank zu erhalten. Oberste Bedingung ist hierzu, dass der Bürge nicht KSV- belastet und eine belegbare Solvenz aufweist. Wird der Bürge seitens der Bank akzeptiert, so trägt der Bürge ab dem Moment der ersten Ratenfälligkeit auch das Risiko eines möglichen Kreditausfalls. Denn er oder Sie haftet an Ihrer Stelle gegenüber der Bank, sollten Sie bei der Rückzahlung in Schwierigkeiten geraten.
Übereignung des gekauften Gegenstandes als Kreditsicherheit
Die Sicherheitsübereignung ist eine bei Autokäufen häufig angewandte Kreditsicherheit. Dabei streckt Ihnen der Kreditgeber das Geld für Ihren Wagen vor, erhält den Kfz-Brief und wird so zum Eigentümer. Sie sind also temporär lediglich Nutzer des Fahrzeugs, solange Sie die Raten über einen vereinbarten Zeitraum an die Bank zurückzahlen. Vertraglich ist von Anfang an geregelt, dass dem Geldgeber bis zur Abzahlung Ihres Kredits der Wagen als Kreditsicherheit dient. Damit wird auch die sogenannte Sicherungsübereignung geregelt. Diese Form der Kreditsicherheit ist in den meisten Fällen zweckgebunden und kann für den Kreditnehmer im Beispiel Autofinanzierung bestimmte Zusatzverpflichtungen (wie den Abschluss einer Vollkaskoversicherung oder eine Werkstattbindung) enthalten.
Restschuldversicherung als Sicherheitsleistung
Zu größeren Kreditsummen werden öfters
Restschuldversicherungen angeboten. Sinn dabei ist, dass diese den Kreditnehmer absichert für dessen Ausfall. Verliert der Kreditnehmer beispielsweise seinen Job oder wird chronisch krank, kann er die Tilgungsrate nicht weiter bedienen. In diesem Fall springt die Restschuldversicherung ein, die dennoch häufig als unnötiger Geldfresser kritisiert wird. Der Abschluss solch einer Versicherung verteuert die Gesamtkosten Ihres Kredits um etwa 10 bis 20% im Durchschnitt.
Der Aspekt der Kreditsicherheit steht der Restschuldversicherung dennoch zu, da sie Ihre Zahlungen absichert und damit dem Kreditgeber das Risiko für Ihre Person minimiert. Unterm Strich macht diese Versicherung am ehesten bei einem langfristigen Kredit wie der Baufinanzierung Sinn. Bei allen anderen Darlehensformen sollte der Abschluss einer RSV grundsätzlich nicht in Betracht gezogen werden – auch wenn Ihnen der Bankberater dazu rät.
Redakteur: Markus Gildemeister
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