In Zeiten wie diesen, in dem die ganze Welt vor einer unsichtbaren, aber real existierenden Bedrohung namens Corona steht, ist im Leben eines jeden Einzelnen nicht mehr wie vorher. Vor allem dann, wenn aus solch einer Situation fortschreitend finanzielle Probleme entstehen oder bereits entstanden sind. Wenn beispielsweise ausbleibende oder zumindest geringere Bezüge hingenommen werden müssen und somit die ganze, regulär geltende finanzielle Planung aus den Fugen gerät.
Was passiert also mit anstehenden Mietzahlungen oder aber Zahlungsverpflichtungen beispielsweise aus bestehenden Kreditverträgen? Zumindest unter dem letztgenannten Punkt könnte jetzt aber das Vorhaben der österreichischen Bundesregierung zumindest zeitweilig für eine gewisse Erleichterung bei Österreichs Bundesbürgern sorgen.
Stundung von Krediten soll per Gesetz verbindlich werden
Denn private Kreditnehmer könnten schon bald in den Genuss von Stundungen ihrer Kredite kommen. So stehen seit vorigem Donnerstag das hiesige Finanzministerium und Bankenvertreter über entsprechende Moratorien, die zum Ergebnis einer generell geltenden Stundung von Verbraucherkrediten führen sollen – also quasi ein, zumindest zeitweiliger Tilgungsstopp per Gesetz.
Eine finale Entscheidung über ein solches Gesetz soll dem Vernehmen der verhandelnden Parteien demnach bereits heutigen Mittwoch fallen. Der Kern des diskutierten Gesetzes besteht darin, dass Österreichs Banken einer generellen Stundung aller Verbraucherkredite zustimmen. Bedeutet, sie stunden die Kredite privater Haushalte ohne Wenn und Aber und zwar aufgrund einer gesetzlichen Anweisung beziehungsweise Regelung.
Uneinigkeit über die Dauer der Stundung von Krediten per Gesetz
Jedoch besteht hinsichtlich der Dauer einer solch, seitens der Bank zu gewährleistenden Kreditstundung noch deutlicher Gesprächsbedarf zwischen den Vertretern der Regierung als auch jenen der hiesigen Banken. Der Gesetzesentwurf des Finanzministeriums sieht für die Dauer der Regelung eine Dauer von drei Monate vor, welche dann bei Bedarf um weitere drei Monate verlängert werden könnte.
Zudem sollen die die Stundungen automatisch greifen, Verbraucher beziehungsweise private Haushalte, welche an der Regelung zur Stundung laufender Kredite und Darlehen nicht teilnehmen wollen, müssten sich zudem gesondert aus der Regelung abmelden.
Stundung von Krediten per Gesetz scheint notwendig
Das sich für die Regierung in Zeiten der Corona Krise beim Thema Verbraucherkredite ein Handlungsbedarf ergibt, zeigt ein einfacher Blick auf die Zahlen aus dem Kreditmarkt in Österreich:
- 16 Prozent aller österreichischen Haushalte haben einen laufenden Kredit
- Das laufende Kreditvolumen liegt bei fast 170 Milliarden Euro
Immerhin würde die Regierung mit dem geplanten Gesetz zur Stundung der Kredite den eigenen Bürgern zumindest mal für einen überschaubaren eine finanzielle Schnaufpause ermöglichen. Allerdings sollen die Kreditbedingungen nicht verändert werden. Bedeutet also die Moratorien weiterhin verzinst werden und zwar zu jenem Zinssatz, der auch für den ursprünglichen Kredit gilt.
Vergleichbare Regelung für Kleinunternehmer in Diskussion
Unklar ist hingegen bis dato noch, ob auch Kleinunternehmer, denen nahezu alle Umsätze wegbrechen, von den Stundungsmöglichkeiten Gebrauch machen können. Doch auch für diese Betriebe scheint ein Moratorium wahrscheinlich. Dabei wurde eine Umsatzgrenze von zwei Millionen und maximal zehn Mitarbeiter als Obergrenze für die Krediterleichterung genannt.
Die Zahlen aus Umfragen sprechen jedenfalls für die Stundungsvariante: Rund 53 Prozent der Kleinunternehmen haben in einer Befragung angegeben, mit ihrem Geld gerade noch einen Monat auszukommen.
Dabei hat die Regierung in Österreich im Rahmen der Corona-Krise bereits unterschiedliche Pakete zur Unterstützung von Unternehmen und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geschnürt, deren Ziel es ist, Insolvenzen zu vermeiden und Arbeitsplätze zu erhalten, etwa über ein neu ausverhandeltes Kurzarbeitsmodell, es gibt unterschiedliche Fonds für unterschiedliche Betroffene, Steuerstundungen und Kreditgarantien.
Dennoch: Viele Selbstständige sind durch die Corona-Krise in finanziellen Nöten. Beim Härtefallfonds suchten bis Sonntagabend bereits mehr als 55.000 Kleinstunternehmen um staatliche Hilfe an.
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