Normalerweise ist der Abschluss eines Kreditgeschäfts eine einfache Sache: Man stellt den Antrag, übermittelt der Bank alle erforderlichen Unterlagen und bestenfalls genehmigt die Bank den Antrag und zahlt den gewünschten Kreditbetrag aus. Ab dann wird der Kredit monatlich gemäß Vereinbarungen aus dem Kreditvertrag in Raten nebst Zins getilgt und zwar bis zu dem Moment, in dem der Kredit vollständig abbezahlt ist.
Was aber, wenn es zu unvorhergesehenen Problemen mit der Bank kommt? Was, wenn die Bank notwendige Informationen vorenthalten hat? Oder gar fehlerhaft beraten hat? Welche Rechte hat man als Kreditnehmer, um sich gegen etwaiges Fehlverhalten der Bank wehren zu können? Allein diese beiden Fragen machen deutlich, wie wichtig ist, sich im Generellen darüber klar zu sein, welche Rechte man als Kreditnehmer hat.
Kreditaufnahme und die Rechte von Kreditnehmern
Grundsätzlich gilt, dass die Bank gegenüber dem Kreditnehmer zur Einhaltung bestimmter Regeln, aus denen sich die Rechte für den Kreditnehmer ergeben, verpflichtet ist. Hierzu gehören: nachkommen muss.
1.) Fristgerechte Auszahlung der Kreditsumme
Das erste und wichtigste Recht für den Kreditnehmer ist natürlich das Recht auf eine fristgerechte Auszahlung der Kreditsumme. Ein in Schriftform geschlossener Kreditvertrag (nur ein solcher gilt als rechtskräftig; elektronisch oder fernmündlich geschlossene Kreditverträge sind aufgrund mangelnder Form nichtig.
Jedem Kreditnehmer muss vonseiten der Bank außerdem eine Zweitschrift oder Kopie des geschlossenen Vertrages ausgehändigt werden) garantiert dem Kreditnehmer, dass der Kreditgeber die exakte zugesagte Summe auszahlt. Der rechtliche Anspruch gilt, sobald die erforderlichen Unterlagen von beiden Parteien unterzeichnet und eingereicht wurden.
2.) Das Informationsrecht
Jeder Kreditnehmer verfügt über ein laufendes Informationsrecht. Das bedeutet, dass er sich stets bezüglich seiner geleisteten Zins- und Tilgungszahlungen sowie hinsichtlich der noch ausstehenden Kreditsumme erkundigen darf. In vielen Fällen versenden Kreditinstitute, weil sie wissen, dass Kreditnehmer gerne über ihren Kontostand und die noch ausstehende Darlehenssumme informiert werden, sowieso mindestens einmal pro Jahr eine Aufstellung über geleistete Zinsen sowie Tilgungsleistungen. Auch der Darlehensstand ist aus diesen Zusendungen immer ersichtlich.
3.) Transparenz bei den Kreditkosten
Die Art des Kredites, die Höhe der Kreditsumme, die Laufzeit des Kredites, die zu stellenden Sicherheiten und die zu zahlenden Zinsen sind im Kreditvertrag geregelt. Das bedeutet auch, dass die genauen Kosten, die mit der Aufnahme eines Kredites einhergehen, im Vertrag geregelt und für den Kreditnehmer absolut transparent sein müssen.
Somit darf es etwa keine versteckten Zinsen oder sonstige Zusatzkosten geben. Auch die Bearbeitungsgebühr, die noch vor einigen Jahren von vielen Banken verlangt wurde und die zwischen 1,0 und 3,5 Prozent der Darlehenssumme betrug und die für beispielsweise für den Verwaltungsaufwand oder die Bonitätsprüfung verlangt wurde, gibt es nicht mehr.
Eine Ausnahme bildet übrigens die sogenannte Restschuldversicherung. Wird auf Wunsch des Kreditnehmers zum Kredit eine Restschuldversicherung abgeschlossen, so fallen die Kosten für ebenjene zusätzlich an. Allerdings gilt dann im Umkehrschluss auch, dass – sollte die Bank vom Kreditnehmer den Abschluss einer RSV verlangen – die Kosten auf den Effektivzins aufzuschlagen sind.
Herausgabe von hinterlegten Sicherheiten nach vollständiger Rückzahlung
Nach einer vollständigen und ordnungsgemäßen Rückzahlung des besicherten Kredites, muss der Kreditgeber dem Kreditnehmer die hinterlegten Sicherheiten wieder aushändigen, bzw. er muss sie ihm „übertragen“. Unter anderem betrifft dies etwa die Rückgabe hinterlegter Fahrzeugbriefe oder anderer Wertgegenstände.
Der Kreditnehmer ist außerdem in gleicher Weise dazu berechtigt, bei einem abbezahlten Grundschuldkredit eine Löschungsbewilligung für die eingeräumte Grundschuld von der Bank einzufordern. Auch die Erstellung von Versicherungspolicen kann – sofern diese Bestandteile der Vertragsvereinbarungen waren – nach der Tilgung des Darlehens vom Kreditgeber verlangt werden.
Das Recht auf Widerruf
Wer als Privatperson einen Kredit jeglicher Art aufnimmt, hat immer die Möglichkeit den Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Auch dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings gibt es auch einige Banken, die deutlich längere Widerrufsfristen gewähren. Auch für die sogenannten Null-Prozent-Finanzierungen gilt das Widerrufsrecht. Ausnahmen können hinsichtlich des Widerrufsrechts Arbeitgeberdarlehen, Förderdarlehen oder auch Kredite mit extrem kleinen Beträgen oder auch kurzen Laufzeiten – beispielsweise bis zu drei Monaten – bilden.
Widerrufen werden kann prinzipiell schon mit einer einfachen Benachrichtigung über diesen Wunsch per Mail. Wer einen Kredit widerrufen hat, kann das geliehene Geld anschließend innerhalb von 30 Tagen an den Kreditgeber zurückzahlen. Allerdings sind auch in dieser Hinsicht alle Banken unterschiedlich kulant. Kreditgebern ist es erlaubt, für den Zeitraum zwischen Geldeingang und Rückzahlung Zinsen zu verlangen, welche auf den Tag genau berechnet werden. Viele Banken verzichten jedoch auch auf jene Beträge.
Zurück zur Blog-Übersicht