Wer auf der Suche nach einem Kredit ist, wendet sich in den allermeisten Fällen an eine Bank seines Vertrauens oder aber ein Finanzinstitut mit den, aus der Sicht des potentiellen Kreditnehmers, besten Konditionen für einen Kredit. Banken wiederum freuen sich über jeden neuen Kreditkunden, denn immerhin ist das Kreditgeschäft für die Banken eins der einträglichsten Geschäftszweige überhaupt. Doch nicht alle Kreditkunden weisen die gleichen Voraussetzungen für die Vergabe eines Kredit auf und so sichern sich die meisten Banken gegen mögliche Kreditausfälle im Vorfeld ab oder minimieren ein solches Risiko auf ein Mindestmaß. Um dies zu erreichen, bewerten Banken anhand unterschiedlicher Kriterien, wie wahrscheinlich es ist, dass ein Kredit vertragsgemäß zurückgezahlt wird. Bevor jedoch die sogenannten Scoring-Verfahren zum Einsatz kommen, wird zunächst die Kreditfähigkeit des Antragstellers geprüft.
Die Prüfung der Kreditfähigkeit
Grundvoraussetzung für den Erhalt eines Kredit ist, das der Antragsteller auch kreditfähig ist. Als kreditfähig gilt eine Person, wenn sie berechtigt ist, einen rechtswirksamen Kreditvertrag zu unterzeichnen. Hierfür ist in der Regel die Volljährigkeit sowie die uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit des Antragstellers zwingend erforderlich. Doch es ist natürlich nicht ausreichend lediglich kreditfähig zu sein, vielmehr muss daneben auch die Kreditwürdigkeit gegeben sein.
Bonität: die persönliche und sachliche Kreditwürdigkeit
Unter dem Begriff der Kreditwürdigkeit verstehen die meisten Menschen das Thema Bonität und genau diese Wertung der Bonität ist bei der Vergabe eines Kredit das entscheidende Kriterium. Denn den Kreditinstituten ist es gesetzlich vorgeschrieben, die persönliche und sachliche Kreditwürdigkeit eines Kunden zu überprüfen, bevor ein Kredit überhaupt vergeben werden kann und gerade bei größeren Kreditbeträgen ist dies absolut angebracht. Denn damit gehen die Banken auf Nummer Sicher, indem sie potentielle Zahlungsausfälle minimieren und finanzielle Verluste gering halten. Die Bonität wird dabei anhand verschiedener Kriterien ermittelt. Welche Informationen zurate gezogen und wie diese gewichtet werden, liegt im Ermessen der einzelnen Kreditinstitute.
Kriterien, die zur Bewertung der Bonität herangezogen werden
Bei der Bonitätsprüfung wird im Groben in 2 Hauptpunkte unterschieden – der persönlichen Bonität und der sachlichen Bonität.
Die persönliche Bonität wird häufig unter Heranziehung der KSV-Auskunft bestimmt. Auf Grundlage von Scoring-Verfahren wird in der KSV-Auskunft ein Score definiert, der eine Aussage über die Kreditausfallwahrscheinlichkeit zulässt. Dazu gehören:
• berufliche und fachliche Qualifikationen
• Anzahl von Kreditkarten
• Häufigkeit des Girokontowechsels
• Anzahl nicht beglichener Zahlungsverpflichtungen
• Mögliche Zwangsmassnahmen
Die sachliche Bonität wird durch die Analyse von Lohn- oder Gehaltsnachweisen, Kontoauszügen, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung usw. festgestellt. Kann der Antragsteller glaubhaft machen, dass er die anstehenden Zahlungsverpflichtungen zuverlässig und bereitwillig erfüllen wird, gilt die persönliche Bonität als gegeben. Während die Auswertung der persönlichen Bonität letztlich eine Prognose über die Zahlungsmoral darstellt, zielt die Überprüfung der sachlichen Bonität allein darauf ab, ob Kreditraten mit dem zu erwartenden Einkommen beglichen werden können. Zur sachlichen Bonität gehören:
• Höhe des monatlichen Einkommens
• Höhe der monatlich zu erwartenden Ausgaben
Sind all diese Punkte im positiven Sinne erfüllt, steht der Vergabe des gewünschten Kredit nichts mehr im Wege.
Redakteur: Markus Gildemeister
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