Es ist so etwas, wie das Mantra der Kreditexperten: Wer auf der Suche nach einem günstigen Kredit, kommt um die Nutzung eines Kreditvergleich nicht herum. Nur damit sei es nach Meinung der meisten Kreditexperten möglich, unabhängig eine Vielzahl von verschiedensten Darlehensangeboten untereinander zu vergleichen und so den individuell günstigsten Kredit zu finden. Und mit der Umsetzung der Verbraucherkredit – Richtlinie im Jahr 2010 sollten jene Kreditvergleiche nochmals im Interesse potentieller Kreditnehmer deutlich verbessert werden. Denn diese Richtlinie schreibt ziemlich exakt vor, welche Informationen zu einem Darlehensangebot in der Werbung oder vor Vertragsabschluss zu nennen sind.
Eigentlich also eine klarer Rahmen, der festlegt wie Banken ihre Kreditangebote, welche letztendlich dann auch in die meisten unabhängigen Kreditvergleichsrechner aufgenommen werden, auszusehen haben. So zumindest die Theorie, denn eine Studie zeigt nun auf, dass selbst in einem gesetzlich festgelegten Rahmen Kreditbanken bei der Gestaltung ihre Kreditangebote nachwievor ein hohes Maß an Kreativität an den Tag legen. Was im Klartext bedeutet, das hier nicht immer mit offenen Karten gespielt wird…..und somit zum Nachteil für potentiell Kreditsuchende gerät.
So schreibt die Verbraucherkredit-Richtlinie unter anderem vor, dass die Werbung für Kreditangebote, sofern sie denn Zahlen zu den Kosten des Kredits beinhaltet, folgende Merkmale aus Sicht des Verbrauchers aufweisen muss:
• klar
• prägnant
• auffallend
Zudem muss Sie für den Leser klar erkennbar folgende Standardinformationen auf Basis eines Referenz-beispiels enthalten:
• den festen oder variablen Sollzinssatz
• gegebenenfalls zusammen mit Einzelheiten aller für den Verbraucher anfallenden, in die Gesamtkosten des Kredits einbezogenen Kosten
• im Fall einer Kombination von festem und variablem Sollzinssatz die Geltungsdauer des festen Sollzinssatzes
• den Gesamtkreditbetrag
• den effektiven Jahreszins
• gegebenenfalls die Laufzeit des Kreditvertrags
• gegebenenfalls den vom Verbraucher zu zahlenden Gesamtbetrag sowie den Betrag der Teilzahlungen.
Dabei ist insbesondere der effektive Jahreszins von Bedeutung, denn in ihm sollten alle Kosten enthalten sein. Desweiteren ist es wichtig, dass die Kosten eines Kredits, also der Nominal- oder Sollzinssatz, sofern sie von der Bonität des Kreditnehmers abhängig ist, unter dem Merkmal einer "repräsentativen Bonität" versehen beziehungsweise genannt werden.
Studie zeigt: Es gibt Verbesserungsbedarf bei den Angaben in Kreditvergleichen
Die Realität hinsichtlich der Gestaltung von Kreditangeboten in Relation zu dem, was die Richtlinie vorgibt, sieht nachwievor deutlich anders aus. In einer Art und Weise, die Kreditnehmer teilweise in die Irre führen. So sind im Rahmen der Studie insbesondere folgende Punkte negativ aufgefallen:
• Stichwort „Nebenkosten“: Versicherungsprämien für verpflichtende Versicherungen, werden nach wie vor nicht immer eingerechnet.
• Stichwort „effektiver Jahreszins“: Der effektive Jahreszins wurde zwar genannt, war aber hinsichtlich seiner Auffälligkeit gleichgestellt mit anderen Angaben, so dass die Bedeutung dieses Wertes nicht gleich erkennbar war.
• Stichwort repräsentatives Beispiel“: Ein Großteil der "repräsentativen Beispiele“ waren hochgradig unrealistisch, da Sie von einer besseren Bonität ausgingen als durchschnittliche Kreditnehmer vorweisen können.
Das Fazit
Die Ersteller der Studie sehen gerade für Österreich die Hauptaufgabe darin, besser auf die Rechtsdurchsetzung der Verbraucherkredit-Richtlinie zu achten und hierzu auch die FMA vermehrt ins Spiel zu bringen. Im Unterschied von Verbraucherorganisationen kann sie sich alle im Markt befindlichen Kredit-Angebote der hiesigen Banken vorlegen lassen und auch überprüfen, ob die in der Werbung angegebenen Beispiele tatsächlich gemäss der Richtlinie repräsentativ sind.
Redakteur: Markus Gildemeister
Zurück zur Blog-Übersicht