Ein Ratenkredit ist das gängigste Finanzwerkzeug, wenn es darum geht einen großen Wunsch zu erfüllen -. Sei es das neue Auto, eine neue Wohnungseinrichtung oder auch die zwingend erforderliche Renovierung. Steht eine größere Finanzierung an, muss der Ratenkredit her. Sind die Pläne mittels Aufnahme eines solchen Kredits erfüllt, ist die letzte Aufgabe, die aus dem Darlehen entstandenen Schulden auch wieder an die Bank in Form regelmäßiger Raten zurück zu führen. Soweit, so standardmässig. Was aber, wenn die Möglichkeit besteht, den aufgenommen Kredit vorzeitig zu tilgen? Weil beispielsweise das Weihnachtsgeld zur Verfügung steht oder eine unerwartete Steuerrückzahlung im Raume steht? Einfach zur Bank gehen, den offenen Kreditbetrag beglichen und schon ist man schuldenfrei? Was einfach klingt und die Bank doch eigentlich freuen sollte, hat nur leider recht wenig mit der Realität zu tun. Wie also vorgehen, wenn die Möglichkeit zur vorzeitigen Kredit-Tilgung gegeben ist?
Natürlich kann man als Kreditnehmer den aufgenommen Konsumkredit vorzeitig tilgen und damit einer vorzeitige Kündigung des Kreditvertrages herbeiführen. Jedoch kann eine solche Entscheidung und die daraus folgende Maßnahme der vorzeitigen Vertragsbeendigung durchaus zusätzliche Kosten verursachen – nämlich jene der sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung. Was ist also machbar, um einen Ratenkredit ohne zusätzliche Kosten vorzeitig abzulösen?
Ratenkredit und die grundsätzlichen Rahmenbedingungen
Grundsätzlich gilt: Wer einen Ratenkredit aufgenommen hat, zahlt diesen monatlich in gleichhohen Raten, bestehend aus Tilgung zuzüglich zu leistender Zinsen, zurück. Als Kreditnehmer darf man jedoch auch zusätzlichen zu den regulären Kreditraten zusätzliche Zahlungen, sogenannte Sondertilgungen, zur Reduzierung der Darlehensschuld vorgenommen werden. Kreditnehmer dürfen, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist Teilrückzahlungen leisten oder aber auch die komplette Restschuld zurückzahlen. Dieses Recht ist im Rahmen der europaweit geltenden Verbraucherrichtlinie für das Kreditwesen verankert.
Eine vorzeitige Tilgung der restlichen Darlehenssumme kann jedoch, wie bereits erwähnt, auch Kosten verursachen. Hintergrund ist, dass ein jeder Kredit für eine vertraglich vereinbarte Zeit einen Zinsumsatz generiert. Wird ein Kredit also vor Ablauf jener Zeit abgelöst, entsteht der Bank hieraus ein Zinsverlust. Einen Verlust, den Banken selbst verständlicherweise nur sehr ungern hinnehmen und sich hier gegen einen solchen Umsatzausfall absichern. Diese Form der „Versicherung“ ist als Vorfälligkeitsentschädigung bekannt.
Besonderheiten bei der Vorfälligkeitsentschädigung
Diese Gebühr einer Vorfälligkeitsentschädigung fällt je nach Zinssatz, ausstelliger Kreditsumme und verbleibender Laufzeit des Kredits aber höchst unterschiedlich aus. Für Kreditnehmer eines klassischen Konsumentenkredites spielt die Vorfälligkeitsentschädigung in Österreich jedoch meist keine Rolle. Bei einem Ratenkredit muss lediglich die Kündigungsfrist von drei Monaten (unter Umständen auch bei sechsmonatiger Kündigungsfrist) berücksichtigen werden. Kredite mit variablem Zinssatz können dabei grundsätzlich jederzeit ohne Zusatzkosten vorzeitig zurückgezahlt werden. Auch moderne Online-Kredite erlauben zahlreiche Sondertilgungen und die vorzeitige Tilgung.
Handelt es sich dagegen um einen fix vereinbarten aktuellen Zinssatz des Darlehens, kann pro Jahr meist nur ein gewisser vereinbarter Betrag ohne zusätzliche Kosten vorzeitig zurückbezahlt werden. Übersteigt die vorzeitige Tilgung oder eine Sondertilgung diese Summe, darf die vom Kreditnehmer verlangte Entschädigung maximal ein Prozent des vorzeitig zurückbezahlten Betrags ausmachen.
Redakteur: Markus Gildemeister
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