Es klingt für den Einen oder Anderen vielleicht unverständlich, aber die Praxiserfahrung zeigt sich auch bei uns: bei einem Kredit hat ausschließlich die Bank beziehungsweise der Kreditgeber eine Vielzahl an Pflichten zu erfüllen. Doch leider ist dies ein Trugschluss, denn bei jedwedem Geschäft zwischen zwei Parteien haben beide Seiten entsprechende Pflichten und Rechte. Dies gilt zweifelsohne auch bei Finanzgeschäften jedweder Art, so auch bei einem Kredit. Es gilt also festzustellen, dass auch dem Kreditnehmer bei jeglicher Kreditart einige Pflichten zukommen. Damit ist jedoch nicht nur gemeint, dass der aufgenommene Kredit ordnungsgemäß und wie vereinbart zurückgezahlt werden muss. Darüber hinaus gibt es noch weitere Pflichten und Aufgaben, welche vom Kreditnehmer im Vorfeld, während und nach der Kreditaufnahme zu beachten sind.
Kredit muss vertragsgemäß getilgt werden
Die hautsächliche Pflichtaufgabe eines jeden Kreditnehmers bei einem Kreditgeschäft ist es, die vertraglich vereinbarte Rate zur Tilgung ordnungsgemäß zu leisten. Was bedeutet, das der aufgenommene Kredit so anhand der monatlichen Raten innerhalb der vereinbarten Kreditkaufzeit getilgt wird. Folglich besteht also die Pflicht des Kreditnehmers darin, die monatlichen Raten in vereinbarter Höhe pünktlich zu zahlen. Geschieht dies nicht ergibt sich daraus für die kreditgewährende Bank das Recht, den Kredit vorzeitig zu kündigen und eine sofortige Rückzahlung der Gesamtschuld zu verlangen. Das heißt, den Kredit „fällig“ zu stellen. Dieses Recht der Bank findet insbesondere dann Anwendung, wenn die Kreditraten mehr als zweimal hintereinander trotz Aufforderung durch die Bank nicht gezahlt wurden. Es sollte also stets im Eigeninteresse des Kreditnehmers liegen, dieser Verpflichtung der pünktlichen und ordnungsgemäßen Ratenzahlung nachzukommen.
Die Leistbarkeit eines Kredits prüfen
Nächster Punkt ist das Thema „Tragfähigkeit des Kredit“. Was ist damit gemeint? In allererster Linie mal das Recht der Bank aufgrund einer Bonitätsprüfung des potentiellen Kreditnehmers festzustellen, ob dieser generell kreditwürdig ist. Der Kreditgeber verschafft sich anhand einer solchen Prüfung einen Eindruck darüber, ob und mit welcher Wahrscheinlichkeit der Kreditsuchende die vereinbarten Raten für den gewünschten Kredit auch zurückzahlen kann. Doch an diesem Punkt setzt auch eine Pflicht für den Kreditnehmer an denn er selbst muss ebenfalls kalkulieren, die anstehenden Kreditraten auch für Ihn leistbar sind. Eine detaillierte Einnahmen- / Ausgabenrechnung ist hier nicht nur sinnvoll, sondern äußerst ratsam. Denn der Kreditnehmer unterliegt in einem Kreditgeschäft der sogenannten Sorgfaltspflicht. Dies bedeutet, dass es strafbar sein kann, wenn wissentlich ein Kredit aufgenommen wird, obwohl davon ausgegangen werden muss, dass die Kreditraten aller Voraussicht nach nicht gezahlt werden können.
Weitere Melde- und Anzeigepflichten des Kreditnehmers
Zu den weiteren Pflichten, die ebenfalls jeder Kreditnehmer hat, zählen die sogenannten Anzeige- und Meldepflichten. Diese beziehen sich zunächst einmal darauf, dass natürlich alle im Vorfeld der Kreditaufnahme gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen müssen. So darf der Kreditnehmer beispielsweise nicht bezüglich der Höhe seines Einkommens Falschangaben machen. Auch weitere wichtige Aspekte wie drohende Arbeitslosigkeit, anstehende Scheidung etc. dürfen nicht verschwiegen werden, sofern diese sich auf die Kreditwürdigkeit auswirken könnten. Die Anzeige- und Meldepflichten gelten übrigens nicht nur im Rahmen der Antragstellung auf einen Kredit, sondern auch während der gesamten Kreditlaufzeit.
Redakteur: Markus Gildemeister
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