Viele Menschen in Österreich könnten sich schon bald über tausende Euro an Rückerstattungen von Banken freuen. Konkret handelt es sich dabei um Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer, denen unzulässige Gebühren verrechnet wurden. Der Europäische Konsumentenschutzverein, gegründet vom Grazer Rechtsanwalt Andreas Kaufmann, holt auf Grundlage eines kürzlichen OGH-Urteils diese "unrechtmäßig" eingehobenen Kreditgebühren zurück. Diese Entwicklung verspricht eine bedeutende finanzielle Entlastung für betroffene Verbraucher und unterstreicht die Wichtigkeit des Verbraucherschutzes in rechtlichen Auseinandersetzungen mit Finanzinstituten.
Im besten Fall winken hohe Summen in Form einer Gebührenrückzahlung
Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) im Januar 2024 hat den Europäischen Konsumentenschutzverein (EKV) dazu veranlasst, aktiv Rückerstattungsansprüche einzuklagen, um unzulässige Kreditgebühren zurückzufordern. Gemäß dem Konsumentenschutzgesetz sind Banken auch bei Kreditgebühren zur Transparenz verpflichtet, die hier offensichtlich nicht gegeben war. Insbesondere die Kreditbearbeitungsgebühr, die oft bis zu 4,0 Prozent der Kreditsumme ausmacht, hätte nicht separat verrechnet, sondern bereits im Kreditzins inkludiert sein müssen, wie Andreas Kaufmann erklärt.
Diese rechtliche Maßnahme des EKV zielt darauf ab, die Rechte der Konsumenten zu stärken und eine gerechte Rückzahlung der überhöhten Gebühren sicherzustellen. Um zu verdeutlichen, um welche Summen es sich hier handeln kann, soll ein Beispiel aus der Praxis deinen.
So wurden in einem Anlassfall folgende Klauseln als unzulässig bewertet worden, deren Kosten nun seitens der betroffenen Bank gegenüber dem Kreditnehmer zu erstatten sind:
- Einmalige Bearbeitungsgebühr von 4,0% des Kreditbetrages
- Erhebungsspesen iHv EUR 75,00
- Überweisungsspesen iHv EUR 15,00
- Kosten für Porto und Drucksorten iHv EUR 25,00
- Kontoführungsgebühr: EUR 7,00 pro Quartal
Antrag auf Rückerstattung kann auf bis zu 30 Jahre rückwirkend geltend gemacht werdenVerbraucher sollten ihre Kredit-Verträge von Experten auf Rückerstattung-Anspruch prüfen lassen
Das wirklich Interessante an diesem Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) liegt im Detail des Rechtsspruchs: Ein Anspruch auf die Rückzahlung von Kreditgebühren soll sogar bis zu 30 Jahre rückwirkend möglich sein. Laut der Webseite des Europäischen Konsumentenschutzvereins (EKV) unter ekv-europa.com sollen diese Gebühren mit 4,0 Prozent verzinst werden. Selbst für bereits getilgte Kredite besteht die Möglichkeit, einen Anspruch geltend zu machen.
Verbraucher sollten ihre Kredit-Verträge von Experten auf Rückerstattung-Anspruch prüfen lassen
Diese weitreichende Entscheidung eröffnet vielen Verbrauchern die Chance, finanzielle Ansprüche aus vergangenen Kreditverträgen zu prüfen und gegebenenfalls durchzusetzen. Andreas Kaufmann, Gründer des EKV, betont, dass Positionen wie "Kreditbearbeitungsgebühren", "Überweisungsspesen", "Erhebungsspesen" oder "Kontoführungsgebühr" im Kreditvertrag einen Anspruch auf Rückerstattung begründen können. Der Verein bietet eine unverbindliche Prüfung der Verträge an, um betroffenen Kreditnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu unterstützen.
Die Verzinsung der Gebühren mit 4,0 Prozent pro Jahr soll sicherstellen, dass Verbraucher angemessen entschädigt werden und auch für den entgangenen Nutzen kompensiert werden. Diese Maßnahme trägt dazu bei, die Transparenz und Fairness im Finanzsektor zu stärken und Verbrauchern ein wirksames Instrument zur Verfügung zu stellen, um gegen ungerechtfertigte Kosten vorzugehen.
Angesichts der potenziell hohen Summen, die durch diese Rückzahlungen zurückgewonnen werden können, ist eine sorgfältige Prüfung der eigenen Kreditverträge ratsam. Der EKV stellt sicher, dass die Interessen der Verbraucher gewahrt bleiben und Banken nach einer Klage nicht einfach den Vertrag aufkündigen dürfen, was die Rechte der Konsumenten weiterhin schützt und stärkt.
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