Wer einen normalen Ratenkredit aufnehmen möchte, folgt dabei in der Regel denselben Prozess-Schritten. Man definiert seinen Kreditbedarf, macht sich auf die Suche nach passenden Kreditangeboten, vergleicht diese miteinander und sucht sich dann das augenscheinlich bestpassendste Kreditangebot heraus. In Folge findet das Gespräch mit der Bank statt, letzte Fragen werden erörtert und schließlich kommt es zum Moment des Kreditabschluss. So oder so ähnlich werden tagtäglich Kreditgeschäfte in Österreich abgeschlossen. In den meisten Fällen gehen Finanzierungen mit österreichischen Banken auch relativ reibungslos über die Bühne. Doch was auf den ersten Blick für einen Großteil der Kreditnehmer als einfach und problemlos aussieht, kann sich in bestimmten Fällen als das komplette Gegenteil darstellen. Genau dann, wenn im Kreditvertrag seitens der Bank Bedingungen festgelegt werden, die sich im Falle des Eintretens negativ für den Kreditnehmer darstellen.
Kreditverträge nicht nur lesen, sondern auch verstehen
In der Regel folgen
Kreditverträge durchaus einem gewissen inhaltlichen Muster, deren Bestandteile auch für Laien verständlich sind. Doch Ausnahmen bestätigen die Regel. Denn Finanzinstitute unterliegen gewissen äußeren Einflüssen wie der internationalen Zinsentwicklung, welche sich für eine Bank in einem Kreditgeschäft negativ auswirken können. Genau hiervor als auch weiteren Umständen versuchen sich Banken leider immer wieder durch entsprechende „Eigenschutzformulierungen“ zu schützen und so das Risiko auf den Kreditnehmer abzuwälzen. Doch Obacht: Nicht immer sind solche Klauseln und Formulierungen vom Gesetzgeber zulässig. Deshalb sollten Kreditnehmer, die als Konsumenten eingestuft sind, wissen, wovor sie laut Konsumentenschützern, Anwälten und Gerichtsurteilen geschützt sind. Hier gilt es also entsprechendes „Wissen“ aufzubauen.
Nicht zulässige Klauseln in einem Kreditvertrag
Der Satz „Wissen ist Macht“ hat zwar durchaus seine Berechtigung, aber bei Kreditverträgen gilt das Wissen um nicht zulässige Formulierungen und Klauseln eher als Schutzmechanismus denn als Mittel für eine Verhandlung über bessere Konditionen. Folgende Punkte sollten in Kreditverträgen vom Kreditnehmer mit besonderem Augenmerk betrachtet werden, denn solche Klauseln gelten als nicht zulässig:
Fälligstellung eines Kredit
Die Bank stellt den
Kredit fällig, falls man Konditionsänderungen nicht zustimmt. Dies ist nichtz zulässig, denn Verträge sind grundsätzlich einzuhalten. Solange der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nachkommt, ist eine Fälligstellung nicht möglich.
Setzung einer Zinsuntergrenze beim Kredit
Setzt die Bank in einem Kreditvertrag lediglich eine Zinsuntergrenze, so ist auch dies nicht zulässig. Hierbei handelt es sich um eine einseitige Benachteiligung des Kreditnehmers. Daher ist eine Zinsuntergrenze nur in Kombination mit einer entsprechenden Zinsobergrenze zulässig.
Schwellwertklauseln bei Fremdwährungskrediten
Klauseln mit dem Inhalt, wonach beispielsweise die Bank berechtigt sei, bei einem Kursanstieg von mehr als 10 Prozent der Fremdwährung zusätzliche Sicherheiten nachzuverlangen beziehungsweise Konvertierungen vornehmen zu dürfen, sind in mehreren Gerichtsurteilen als nicht zulässig beurteilt worden.
Redakteur: Markus Gildemeister
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