Eine gar nicht so seltene Situation: Im Rahmen eines Kreditgesprächs sitzt man mit dem Bankberater im Büro, erläutert ihm das Anliegen, warum ein Kredit aufgenommen werden soll, stellt die eigene aktuelle wirtschaftliche Situation dar und so weiter. Dann kommt der Moment, in dem der Berater sich dem Thema Bonitätsprüfung widmet und nach kurzem Warten, mitteilt, dass der gewünschte Kredit nicht gewährt werden kann. Bitte? Was ist passiert? Es lief doch alles so gut! Woher kommt denn nun die Ablehnung?
Die Antwort hierauf liegt fast immer in der sogenannten KSV-Auskunft. Liegen hier negative Merkmale vor oder ergibt sich aus all den dort gespeicherten Informationen ein belasteter Kredit-Score, dann ist nichts mit Kredit. Ein negativer KSV-Eintrag kann also weitreichende Folgen haben. Insofern sollten Verbraucher sich regelmäßig mit dem eigenen Kredit-Score beschäftigen, um beispielsweise in Situationen wie der vorgenannten nicht unliebsam überrascht zu werden.
Aufschluss über den persönlichen Kredit-Score liefert in allererster Linie die kostenlos erhältliche KSV-Auskunft. Dieser kostenlose KSV-Auszug gibt nicht nur Aufschluss über laufende Sachverhalte, sondern unter Umständen auch über die persönliche Handlungsfähigkeit.
Welche Informationen speichert die KSV?
Die grundsätzliche Frage dabei? Was speichert die KSV eigentlich an Daten und welche Auswirkungen haben die dort gespeicherten Infos? Hierbei gilt zu verstehen, dass der KSV-Eintrag an sich nur einen Vermerk über den Sachverhalt der Zahlungsfähigkeit der betreffenden Person darstellt. Ein solcher Vermerk an sich, ist erstmal ohne Auswirkung.
Folgenschwer wird ein solcher Vermerk erst dann, wenn zu ihm Merkmale wie Zahlungsrückstand, Zahlungsausfall, Vollstreckungsmaßnahme etc. hinzugefügt werden. Denn dann erhält ein solcher Vermerk sogenannte Negativ-Merkmale, die letztendlich den eigenen Kredit-Score erheblich belasten. Denn sie bedeuteten, dass auf die betreffende Person hinsichtlich seines Zahlungsverhaltens nicht vertraut werden kann.
Merkmal beziehungsweise Informationen, die den eigenen Kredit-Score bei der KSV negativ beeinflussen sind >>
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Bankomat- oder Scheckkartenmissbrauch
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Langfristige Überziehung des Girokontos und Fälligstellung durch die Bank
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Verzug und Fälligstellung durch die Bank von Kreditkarten-Rechnungen oder Kreditraten
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Zahlungsverzug von Rechnungen aller Art trotz Mahnung und Inanspruchnahme eines Inkasso-Büros durch den Gläubiger
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Zwangsversteigerungen oder Pfändungen
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Laufende Insolvenz-Verfahren
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Angemeldeter Privatkonkurs
Zudem werden folgende Informationen gespeichert und belasten ebenfalls den Kredit-Score, auch wenn diese Meldungen nicht als Negativ-Merkmale gewertet werden >>
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Beantragung eines Konto-Überziehungsrahmens (egal ob dieser ausgenützt wird oder nicht)
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Kreditaufnahme
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Ratenkredite (auch mit Null-Prozent-Verzinsungen!)
Hier gilt, das je mehr Krediteintragungen erkennbar sind, umso belasteter der Kredit-Score. Um es salopp ausdrücken, wird hier unterstellt, dass ein Leben auf „Pump“ geführt wird. Woraus sich ergibt, dass getilgte Kredite mit der KSV Auskunft abgeglichen werden sollten, damit die KSV-Auskunft keine „Alt-Einträge“, die bereits erledigt sind, enthält.
Wie lange werden die Daten bei der KSV gespeichert?
Wie lange der KSV den Vermerk speichert hängt von der Art ab. Warenkredite, die pünktlich bezahlt werden, werden beispielsweise schon nach 90 Tagen gelöscht. Die Absage eines Kreditantrags seitens der Bank nach einem halben Jahr. Wird die Kreditschuld erst nach der Frist bezahlt, erlischt dieser KSV-Eintrag erst fünf Jahre nach der Zahlung.
Privatkonkurse oder aber Insolvenz-Verfahren bleiben ganze sieben Jahre sichtbar. Wer es auf die sogenannte schwarze Liste der KSV geschafft hat, muss mit einem Vermerk von mindestens drei Jahren rechnen.
KSV-Einträge löschen – aber wie?
KSV-Einträge löschen zu lassen, kann in bestimmten Fällen sinnvoll sein, beispielsweise im Falles eines fehlerhaften oder bereits erledigten Vorgangs. Hier kann man sich mittels eines entsprechenden Antrags auf Löschung direkt an die KSV wenden. Jedoch gilt zu beachten, dass ein nachvollziehbarer Grund für die Löschung geliefert werden kann – beispielsweise durch den Beleg der Bank, dass ein Kredit getilgt ist.
Einträge in der Warenkredit-Evidenz kann man zwar ohne Angabe von Gründen löschen lassen, allerdings macht man sich ohne einen Eintrag darin wiederum erst recht verdächtig. Denn Einträge in dieses Verzeichnis sind gang und gäbe.
Einträge in der Konsumentenkredit-Evidenz oder der schwarzen Liste lassen sich hingegen nicht so leicht entfernen – diese Einträge müssen dann tatsächlich bis zum Ende ausgesessen werden.
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