Vor dem Eintreten eines finanziellen Engpasses ist niemand gefeit und demnach ist es schwer sich dagegen zu wappnen. Es sei denn, man hat es geschafft sich durch ein entsprechendes Sparverhalten eigene finanzielle Rücklagen zu schaffen, um dann in Notsituationen daraus schöpfen zu können. Was aber, wenn man solche Rücklagen nicht hat und man sich zudem in einer langfristigen Zahlungsverpflichtung durch einen laufenden Kredit befindet? Was ist, wenn man die monatlichen Raten für den Kredit nicht tilgen kann? Eine Situation, welche aufgrund von unerwarteter Arbeitslosigkeit, Einkommensweg- oder Ausfall durch Unfall oder Krankheit etc. jederzeit eintreten kann und Kreditnehmer vor die Frage des „Was tun?“ stellt. Die einzig richtige Antwort auf eine solche Frage lautet „Stundung des Kredit“. Was es damit auf sich hat, erklärt unser kleiner Kredit-Ratgeber.
Ausfall der Kreditrate droht? Sofort die kreditgebende Bank informieren
Ist absehbar, dass die nächste Kreditrate nicht mehr bezahlt werden kann, sollte man sich als Kreditnehmer unbedingt rechtzeitig mit der kreditgebenden Stelle (Bank, Sparkasse, Bausparkasse etc.) in Verbindung setzen. Banken honorieren pro-aktives Agieren von Beginn an, in dem sie hierauf mit einer generellen Gesprächsbereitschaft zur Lösung des Problems antworten. Doch auch an anderer Stelle wirkt sich diese Pro-Aktivität aus und zwar in der Form, dass es so gar nicht erst zu einem kostenintensiven Mahnprozess und eines damit einhergehenden Vertrauensverlustes kommt. Eine Situation, die deutlich kontra-produktiv wäre. Kommt der erste Schritt also vom Kreditnehmer, ist damit in der Regel eine gute Gesprächsbasis geschaffen, welche letztendlich eine Stundung des Kredits ermöglicht. Doch eins nach dem anderen.
Zu erreichendes Ziel: Stundungsvereinbarung des Kredits
Wer sich als Kreditnehmer in der Situation befindet, die vereinbarten Kreditraten nicht mehr zahlen zu können, muss als vorrangiges Ziel das Erlangen einer Stundungsvereinbarung haben. Eine solche, mit der kreditgebenden Bank schriftliche niederzulegende Vereinbarung, kann in unterschiedlicher Art und Weise erfolgen.
Mögliche Beispiele:
- Temporäre Stilllegung des Kredites: Über einen definierten Zeitraum werden keine Kreditraten geleistet. Die Anzahl der ausgefallenen Raten wird an die Laufzeit des Kredits angehängt oder die ausgefallenen Ratensumme anteilig auf die verbliebenen Restraten aufgeschlagen.
- Kreditrate wird reduziert: Die monatliche Kreditrate wird über die gesamte Laufzeit der neuen finanziellen Situation angepasst. Die Laufzeit wird verlängert oder der Kredit bekommt das Merkmal einer entsprechend erhöhten Schlussrate
- Laufzeitverlängerung des Kredits: In dem meisten Fällen bis zu 1 Jahr möglich
Anhand dieser Beispiele wird ersichtlich, dass die Stundung eines Kredits eine durchaus sinnvolle (und oft auch flexible) Möglichkeit darstellt, einen vorübergehenden Zahlungsengpass zu überbrücken.
Kredit stunden: Worauf man noch achten sollte
Grundsätzlich gilt, dass die Wahrscheinlichkeit einer Stundung und die Art einer solchen Zahlungspause immer von der Bereitschaft des Kreditgebers abhängt. Zudem sollte man sich als Kreditnehmer im Klaren darüber sein, das ein gesetzliches Anrecht auf Kredit-Stundung nicht besteht. Insofern sollte man es tunlichst vermeiden, eine einmalig getroffene Stundungs-vereinbarung NICHT einzuhalten. Ein mehrmaliges Verlängern oder Abändern von Stundungsvereinbarungen stellt für Banken nicht selten ein Signal für den drohenden Totalausfall dar. Was zur Folge hat, dass Kredite dann sofort fällig gestellt werden.
Redakteur: Markus Gildemeister
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