Es ist hart, aber letztendlich bittere Realität: Als Erwerbsloser gehört man zumeist zu jener Personengruppe, denen Banken gegenüber wohl am wenigsten gewillt sind, einen Kredit und sei es noch so eine geringe Summe zu gewähren. Und wenn eine Bank dann letztendlich doch die Bereitschaft signalisiert einem Erwerbslosen einen Kredit zu gewähren, dann zumeist nur, weil entsprechende Sicherheiten und / oder ein solventer Bürge zur Absicherung des gewünschten Kredits zur Verfügung steht. Und solventer Bürge heisst in dem Fall, dass hier ein geregeltes pfändbares Einkommen bereitstehen sollte. Zudem sollte der Bürge, eine weiße Weste, was das Thema KSV und CRIF angeht vorweisen. Und hierbei gilt nicht das Prinzip des Einen oder Anderen, sondern die Kombination aus sauberer KSV UND einem pfändbaren, geregeltem Einkommen.
Und wenn dies nicht geboten werden kann? Was dann? Welche Optionen bieten sich für Erwerbslose an, dennoch einen Kredit zu erhalten?
Option 1: Versicherungen beleihen
Oftmals die beste Lösung, sofern denn vorhanden – bestehende Versicherung beliehen. Bedeutet, dass eine besparte Kapitallebensversicherung im Rahmen eines Policen-Darlehens beliehen werden kann. Dabei kann entweder der Versicherer selbst oder eine separate Bank als Kreditgeber auftreten.
Option 2: Kredite von Privatpersonen auf Online-Kredit-Börsen
Ebenfalls, ein in Betracht zu ziehende Option, sind die sogenannten Kreditbörsen, die Kredite zwischen Privatpersonen vermitteln. Allerdings erfolgt auch auf diesen Portalen eine Bonitätsprüfung. Es ist fraglich, ob ein Kreditgeber Geld verleiht, wenn die Rückführung mangels regelmäßiger Einkünfte zweifelhaft ist. Hier sollten also Sicherheiten geboten werden können. Zumindest kostet die Kreditanfrage normalerweise nichts, und die Vergabe ist im Gegensatz zu einem Kreditvermittler, der eine Gebühr im Voraus verlangt, seriös.
Option 3: Kredite aus dem Ausland
Eine Option, bei der man als Erwerbsloser jedoch auch Folgendes stets im Kopf behalten sollte: Niemand hat etwas zu verschenken und das gilt auch für Banken aus dem Ausland. Im Klartext: Keine seriöse Bank gewährt ohne die Hinterlegung von Sicherheiten einen Kredit an Erwerbslose. Das ist auch beim „Kredit ohne KSV“, mit dem häufig geworben wird, der Fall. Dies bedeutet aber nicht, dass die Bonität nicht geprüft wird. Auch ausländische Banken gewähren einen Kredit nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Zu diesen Voraussetzungen gehören unter anderem:
- der Nachweis, dass der Kredit zurückgezahlt werden kann
- gegebenenfalls weitere Sicherheiten
- Volljährigkeit
- fester Wohnsitz in Österreich
Gerade die beiden ersten Punkte zeigen, dass in anderen Ländern andere Sitten herrschen. Als akzeptierter Nachweis zur Tilgungsfähigkeit für den Kredit kommen bei Erwerbslosigkeit im Grunde nur Mieterträge oder Zinserträge in Frage. Ausländische Banken können bei der Beurteilung der Sicherheiten und Einkommensarten großzügiger vorgehen. Für das erhöhte Risiko verlangen sie aber auch höhere Zinsen.
Option 4: Wertgegenstände beleihen – Pfandkredit
Befinden sich Wertgegenstände (vor allem Edelmetalle in Form von hochwertigem Schmuck, Münzen, Edelmetall-Barren etc.) im Besitz des Erwerbslosen, können diese im Pfandhaus mittels Pfandleih-Kredit beliehen werden. Jedoch gilt es hier zu beachten, dass die Gebühren für die Verwahrung der Gegenstände teilweise recht hoch sind und der Beleihungswert eingelieferter Wertgegenstände oft nicht höher als 20-30 % des realen Wertes beträgt.
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