Welcher jugendliche träumt nicht davon schnellstmöglich eine eigene Wohnung nebst schöner Einrichtung, ein eigenes Auto (oder auch einen Scooter) sowie Smartphone, Tablet etc. zu haben? Alles Zeichen der ersten vollständigen Unabhängigkeit. Das Ganze hat in der Regel nur ein Problem und das heißt Geld. Kaum ein Jugendlicher kann sich mit seiner Ausbildungsvergütung oder dem ersten Gehalt nach Abschluss der Ausbildung – zumindest am Anfang – exakt diese Dinge leisten. Was also tun, um dennoch diese Träume zu realisieren? Antwort erster Güte ist in solchen Fragen immer: ein möglichst günstiger Kredit für Jugendliche mit entsprechend kleinen Raten muss her! Doch exakt dies ist ein Punkt, der sich gar nicht so einfach für junge Menschen realisieren lässt.
Kredit für Jugendliche nur mit Bürgen
Im Grunde gilt bei Banken folgender Grundsatz: Wer die Volljährigkeit – in Österreich also die Vollendung des 18. Lebensjahres erreicht, gilt bei Banken als grundsätzlich „kreditfähig“, was im Klartext bedeutet, das bei einer Bank oder Sparkasse ein Kredit beantragt werden kann. Wenn zudem ein eigenes Einkommen in Form eines Gehalts, einer Ausbildungsvergütung etc. nachgewiesen werden kann, wird hier kaum eine Bank Schwierigkeiten bereiten. Anders sieht es aus, wenn der kreditsuchende Jugendlich das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, aber ein entsprechendes Einkommen nachweisen kann. Hier werden die Banken in der Regel das Kreditgesuch ablehnen.
Allerdings machen Banken auch Ausnahmen, sofern eine Bedingung für die Gewährung eines Kredit an Jugendliche erfüllt ist: Kleinere Kredite gibt es beispielsweise auch schon für mündige Minderjährige – also ab dem vollendeten 14. Lebensjahr –, wenn die Zustimmung UND Haftung der Eltern gewährleistet ist. Die Ausnahme kann auch gelten, wenn eine ein regelmäßiges eigenes Einkommen einwandfrei nachgewiesen werden kann und die Kreditraten die finanziellen Möglichkeiten des jugendlichen Kreditnehmers nicht zu sehr belasten.
Sorgfaltspflicht der Banken hat Vorrang
Äußert ein Jugendlicher vor Nicht-Vollendung des 18. Lebensjahres gegenüber der Bank den Wunsch nach einem Kredit für Jugendliche, so hat die Bank in einem solchen Fall eine besondere Sorgfaltspflicht. Das heißt, dass sie als Bank den Kreditwunsch des Jugendlichen genau prüfen und sich die Zustimmung der Eltern besorgen. Nur in einem solchen Fall und dem entsprechenden Vorgehen der Bank kann der Kredit für Jugendliche gewährt werden. Denn so schützt sich die Bank vor einem erhöhten Ausfallrisiko Ausfallrisiko.
Redakteur: Markus Gildemeister
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