Doch Zeiten und somit auch die eigene finanzielle Situation kann sich ändern, was dann eben auch zu der Situation führen kann, dass der bestehende Kredit vorzeitig abgelöst werden könnte.
Ein durchaus lohnenswertes Vorhaben, wäre da nicht das Thema des sogenannten Vorfälligkeitsentgeltes. Also jenem Betrag, den Banken veranschlagen, wenn Ihnen durch die vorzeitige Ablösung eines laufenden Kredites die geplanten Zinseinnahmen aus dem Kreditgeschäft entgehen. In solch einem Fall stellt sich für viele Kreditnehmer die mehr als berechtige Frage, inwieweit sich eine vorzeitige Ablösung des laufenden Kredits überhaupt noch lohnt? Eine Frage, die sich sowohl bei einer geplanten Ablösung der Alt-Kredits durch einen neuen, günstigeren Kredit ergibt als auch durch direkte Ablösung der noch offenen Kreditsumme.
Vorfälligkeitsentgelt hält Kreditnehmer oft von vorzeitiger Kredit-Auflösung ab
In Verträgen über größere Kreditsummen, beispielsweise bei Immobilien-Finanzierungen ist im Regelfall eine Vorfälligkeitsentschädigung festgelegt. Löst der Kreditnehmer seinen Vertrag frühzeitig ab, ist er zur Zahlung der Zinsen an die Bank verpflichtet. Aus diesem Grund lassen viele Verbraucher ihren ungünstigen und viel zu teuren Kredit weiterlaufen, obwohl sich die Umschuldung trotz Vorfälligkeitsentschädigung lohnen würde. Um hier eine konkrete und auf Fakten basierende Entscheidung zu treffen, sollte die Berechnung der Vorfälligkeit in Gegenüberstellung mit der Zinsersparnis durch die Ablösung beziehungsweise Umschuldung betrachtet werden.
Denn es zeigt sich nicht selten, dass sich durch die Umschuldung beziehungsweise vorzeitige Ablösung trotz der Vorfälligkeitszinsen aus der bestehenden Finanzierung perspektivisch Geld sparen lässt. Es gilt, das Vorhaben genau durchzurechnen und gegebenenfalls auch den Kreditvertrag genauestens zu prüfen.
Vorfälligkeitsentgelt berechnen und Kreditvertrag genau prüfen
Wichtig: Der Kreditvertag beinhaltet alle Kennzahlen zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung. Entscheidend für diese Berechnung ist die Kreditsumme, der Zinssatz und der Tilgungssatz. Hinzu kommt die Laufzeit seit Vertragsabschluss. Das Vorfälligkeitsentgelt ist bei Kreditverträgen von mindestens 12 Monaten auf höchstens 1 Prozent der Restschuld beschränkt. Endet die Verbindlichkeit in weniger als 12 Monaten, sind nur noch 0,5% Vorfälligkeitszinsen gestattet. Eine Bearbeitungsgebühr darf nicht erhoben werden, auch wenn viele Altverträge diese Klausel enthalten. Um einen ersten Überblick zur Rentabilität einer Ablösung beziehungsweise Umschuldung trotz Vorfälligkeitsentschädigung zu erhalten, kann man einen der im Internet zahlreich vorhandenen Online-Rechner nutzen.
Vorfälligkeitsentgelt ist nicht immer zu zahlen
Was zu beachten ist: Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt nicht grundsätzlich und ist auch nicht via Gesetz bei Banken rechtlich verankert. Es hängt also davon ab, was im Kreditvertrag vereinbart wurde. Wurde die Option einer vorzeitigen Kreditablösung im Vertrag verankert, gilt es die Details dieser Klausel genauestens zu studieren.
Zudem: Bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung, bei Kreditkündigung von Seiten der Bank und bei einem vertraglich vereinbarten Sonderkündigungsrecht ist die Entschädigung nicht zu zahlen. Auch wenn Sie die Verbindlichkeit einvernehmlich auflösen, darf der Kreditgeber keinen Vorfälligkeitszins verlangen.
Die größten Chancen einer Umgehung des Vorfälligkeitsentgeltes besteht in der Prüfung des Widerrufs, der in vielen Kreditverträgen fehlerhaft ist. Um sich in diesem Fall auf einem rechtssicheren Terrain zu bewegen, sollte man die Prüfung der Widerrufsbelehrung juristisch vornehmen lassen.
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