Was ging im Jahr 2016 ein Aufschrei durch Presse und Medien als die erste Bank in Österreich ein Kontomodell unter dem Aspekt des Islamic Banking ankündigte. Da war von einer schleichenden Islamisierung die Rede und es wurde die generelle Frage in dem Raum geworfen, ob denn in einem demokratischen Staat wie Österreich ein solches Kontomodell denn überhaupt notwendig sei. Kritikpunkte, die sich insbesondere auf die Aussage der initiierenden Bank bezogen, dieses Kontomodell speziell für, in Österreich lebende Muslime einführen zu wollen. Ein Satz, der mit Beginn der Kritik recht schnell relativiert wurde. So sei dieses Kontomodell zwar unter den Vorgaben des Islamic Bankings zu sehen, jedoch für alle offen sei und die religiöse Orientierung bei der Kontoeröffnung und Nutzung keine Rolle spiele.
Islamic Banking: Anderer Kontoname, gleiches Prinzip=Erfolg
Um weiterer Kritik aus dem Weg zu gehen, wurde nach Ablauf des Pilotprojektes, welches zu Beginn lediglich in 3 Wiener Bezirken befindlichen Filialen der ausgebenden Bank angeboten wurde, das Konto in ein sogenanntes Budgetkonto umbenannt. Mit offensichtlichem Erfolg, denn mittlerweile ist dieses Konto landesweit in allen Filialen der Bank erhältlich. Kunden scheinen also durchaus angetan von diesem Kontomodell.
Aus gutem Grund? Zumindest weist es im Vergleich zu herkömmlichen Girokonto-Angeboten durchaus interessante Merkmale auf. So unterscheidet sich das, mit der Scharia konforme Girokonto vor allem dadurch, dass es keine Zinsen bei Überziehungen gibt. Denn das Erheben von Zinsen ist nach islamischem Gesellschaftsrecht nicht zulässig. Insofern arbeitet das sogenannte Budgetkonto unter dem Aspekt des Islamic Banking mit festen Kontoführungsentgelten.
Keine, Kredite, keine Sparbücher, Keine Investitionen in Waffenindustrie
Wer ein solches Konto eröffnet, muss sich also im Klaren darüber sein, dass ein Sparkonto ebenso wie die Vergabe eines Kredits, der mit der Zielsetzung von Zinserträgen vergeben wird, von vornherein ausgeschlossen ist. Ähnliche Einschränkungen gibt es beim Thema Investitionen, denn auch hier folgt das Islamic Banking klaren Regeln: So wird nur in reale Güter investiert, was im Gegenzug bedeutet, dass Wertpapiere, Aktien oder Fonds als Zielobjekte für Investitionen nicht in Frage kommen. Weitere Besonderheit gerade beim Thema Investitionen: Es werden keine Investitionen in - aus Sicht des Islams - unethische Bereiche wie Tabak-, Alkohol-, Glücksspiel und Waffenindustrie getätigt. Damit diese Regeln eingehalten werden, prüft ein Ethikrat alle Produkte und Verträge auf Scharia-Konformität ab.
Redakteur: Markus Gildemeister
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