Wer einen Kredit aufnimmt, geht damit gegenüber dem Kreditnehmer die Verpflichtung ein, diesen gemäß vertraglicher Vereinbarung innerhalb eines gemeinsam vereinbarten Zeitraums inklusive einer entsprechend Zinsvereinbarung zu tilgen. Soweit die Theorie als auch gängige Praxis. Was aber, wenn der Kreditnehmer unerwartet verstirbt, der Kredit aber zum Zeitpunkt des Ablebens noch nicht getilgt ist? Genau ist die Situation, in denen sogenannte Restschuldversicherungen einen Sinn ergeben, denn sie springen in solchen Situation ein und sorgen dafür, dass der laufende Kredit gegenüber der Bank getilgt wird.
Wer sich also als Kreditnehmer entsprechend absichern möchte, dem ist grundsätzlich eine solche Restschuldversicherungen durchaus zu empfehlen. Allerdings sollte man bei der Auswahl einer solchen Versicherung, ebenso wie beim Kredit an sich, nicht gleich das erstbeste Versicherungsangebot in Anspruch nehmen. Denn diese Versicherungen sind teuer und die Preisunterschiede erheblich, wie die Markt- und Anbieter-Analyse der Arbeiterkammer Wien nun aufzeigt.
Test der Arbeiterkammer zeigt deutliche Preis- und Leistungsunterschiede bei RSV aus
Der Test der Arbeiterkammer bei sechs Banken in Wien zeigt, dass es bei den Leistungen und Prämien große Unterschiede gibt. So wurden die Tarife von Kreditrestschuldversicherungen von sechs Banken in Wien geprüft. Die generelle Erkenntnis der Arbeiterkammer? Die Tarife unterscheiden sich erheblich voneinander – was nicht nur die Kosten betrifft, sondern auch die Leistungsmerkmale als auch hinzubuchbare Leistungsmodule.
Dabei ging die Arbeiterkammer in ihrem Test der Restschuldversicherungen von folgendem Kreditbeispiel aus:
- Kreditsumme 10.000 Euro
- Laufzeit 5 Jahre
- ein Kredit- bzw. Versicherungsnehmer
Konkret zeigt der AK Test: Die von den sechs Banken angebotenen Tarife für die Absicherung eines Konsumkredites kosten zwischen 74,67 (Bank Austria/Ergo) und 566,94 Euro (Raiffeisen/Uniqa). Diese Spanne macht mehr als deutlich wie wichtig es für Kreditnehmer ist, die Tarife bei den Restschuldversicherungen sehr genau zu prüfen. Teuer werden die Versicherungen vor allem dann, wenn die sogenannten Zusatz-Module hinzugenommen werden. Hierzu zählen unter anderem Module für
- Unfalltod
- Unfallinvalidität
- Berufsunfähigkeit
- Arbeits-, Erwerbsunfähigkeit
- schwere Erkrankung
- Arbeitslosigkeit
Die Zusatztarife beziehungsweise Zusatz-Module haben oftmals Einschränkungen und sind an Bedingungen geknüpft.
So heißt es zum Beispiel in den Klauseln einer Kreditversicherung: Gemäß Bedingungen ist Arbeitslosigkeit, die innerhalb von sechs Monaten nach Beginn des Versicherungsschutzes eintritt oder bei Beginn des Versicherungsschutzes bereits bestand, nicht versichert (Wartezeit). Auch kann der Bezug von Versicherungsleistung zeitlich limitiert oder an den Bezug von AMS-Geld geknüpft sein.
Wer also bei Vertragsabschluss hier die Bedingungen nicht genau studiert, wird sich im Bedarfsfalle wundern, dass die Versicherungen beim Eintritt der Arbeitslosigkeit entgegen aller Erwartungen möglicherweise nicht einspringt. Und das obwohl die entsprechenden Beiträge für dieses Leistungsmodul geleistet wurden.
Das Fazit
Grundsätzlich kann festgestellt werden, das Restschuldversicherungen als sogenannter Hinterbliebenen-Schutz durchaus Sinn macht und somit auch seine Berechtigung hat. Aber es gilt auf die Details der einzelnen Angebote zu achten. Kreditnehmer sollten sich ihren Bedarf daher gut überlegen und danach eine Kreditversicherung auswählen.
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