Es heisst immer, dass, wer einen Kredit benötigt auch einen solchen bekommt. Zumindest behaupten das, zahlreiche Banken immer wieder und locken so potenzielle Kunden an. Doch die Wahrheit ist, wie fast immer deutlich weniger „rosig“, denn es bekommt eben nicht Jeder einen Kredit. Schon gar nicht, wenn es auch Sicht der Bank der gewünschte Kredit von einem Ausfall bedroht scheint, weil der Kreditsuchende eine schwache Bonität oder sonst irgendwelche Risiko-Faktoren aufweist.
Was aber, wenn der Kredit nun wirklich dringend benötigt wird, die Bank hier aber nicht helfen möchte? In solchen Fällen präsentieren sich bei entsprechender Suche im Internet die sogenannten Kreditvermittler als helfende „Institution“. Und in der Tat zeigt sich immer wieder, dass diese Kreditvermittler in einer vermeintlich ausweglosen Situation am Ende des Tages doch zu dem gewünschten Kredit verhelfen können. Doch wie es bei fast allen Dingen im Leben ist: Wo viel Licht, da eben auch viel Schatten.
Was bedeutet, dass nicht jedes Angebot, das verspricht auch in schwierigen Situationen einen Kredit zu vermitteln, von seriösen Absichten geprägt ist. Man muss sich einfach vor Augen führen, dass mit der finanziellen Not der Menschen durchaus ein gutes Geschäft zu machen ist – und zwar dafür eine wirklich valide Gegenleistung zu liefern. Umso bedeutender ist es, sich als potenziell Kreditsuchender vor der Kontaktaufnahme zu einem Kreditvermittler ein Bild dahingehend zu verschaffen, wie seriöse Vermittler von Kredit arbeiten (oder arbeiten sollten).
Vermittlung von Privatkrediten nur anhand eines schriftlichen Auftrags erteilen
Lassen Sie sich einen Personalkredit (= Privatkredit) vermitteln, dann unbedingt mit einem schriftlichen Kreditvermittlungsauftrag. Der Auftrag muss ausdrücklich auf die Vermittlung eines Kredites lauten. Darüber hinaus kann er nur befristet auf höchstens 4 Wochen abgeschlossen werden und muss folgende Angaben enthalten:
- Nettokredithöhe und der von Ihnen zurückzuzahlende Gesamtbetrag. Die Nettokredithöhe ist jener Betrag, der ohne Abzüge tatsächlich an Sie ausbezahlt wird
- Effektiver Jahreszins und Annahmen für dessen Berechnung
- Anzahl, Höhe und Fälligkeit der Raten
- Höchstprovision des Kreditvermittlers und höchstmögliche Gesamtbelastung aus Kredit und Provision
- Spätester Zeitpunkt für das Vorliegen der Kreditzusage
- Laufzeit, Kreditsicherheit (z. B. Bürgschaft), Versicherung und Zinsgleitklausel
Ein Kreditvermittlungsvertrag über einen Personalkredit ist nur wirksam, wenn er schriftlich fixiert ist. Zudem muss er alle oben genannten Angaben enthalten.
Kosten von Personalkreditvermittlern
Gerade beim Thema Kosten fallen unseriöse Kreditvermittler recht schnell auf, wenn man als Kreditnehmer weiß, welche Kosten eigentlich im Rahmen einer solchen Vermittlungstätigkeit zulässig sind und welche nicht. So gilt es die folgende Punkte zu beachten:
- Für die Vermittlung eines Kredites dürfen Ihnen maximal 5 Prozent der vertraglich vereinbarten Kreditsumme (ohne Zinsen) in Rechnung gestellt werden
- Allfällige von der Vermittlerseite in Rechnung gestellte Nebenspesen für Kopien oder Bearbeitungsgebühren müssen Sie nicht bezahlen
- Eine Provision bezahlen Sie zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren der Bank und sonstigen Kosten. Wenn der Kreditvermittler zusätzlich eine Provision von der Bank erhält, dann muss er Ihnen mitteilen, ob die Provision der Bank auf das Entgelt, das Sie ihm zahlen, ganz oder teilweise angerechnet wird
- Wenn kein Kredit abgeschlossen wird, dann schulden Sie dem Vermittler keine Vermittlungsprovision. Außer Sie sind selbst schuld daran, dass der Kreditvertrag nicht zustande gekommen ist
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