Zweifelsohne – die Corona Krise zeigt ihre Auswirkungen nicht nur auf die Gesundheit der Menschen, sondern in fast jedem Lebensbereich. Vor allem unter wirtschaftlichen Aspekten zeigen sich bereits jetzt schwerwiegende Probleme durch die Schließung von Geschäften, die Produktion von Gütern ist auf ein lebensnotwendiges Minimum reduziert und der Staat versucht, finanziell vor Problemen stehenden Unternehmen mit staatlichen Maßnahmen wie Hilfspaketen etc. unter die Arme zu greifen.
Doch auch im privaten Bereich wachsen die finanziellen Sorgen, denn wer garantiert, dass weiterhin Lohnzahlungen von Unternehmen stattfinden, die ihre Produktion herunterfahren beziehungsweise einstellen mussten? Wer kommt finanziellen Verpflichtungen beispielsweise aus Krediten nach, wenn dem Kreditnehmer keine finanziellen Mittel in Form eines Gehalts, Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit etc. zur Tilgung zur Verfügung stehen? Welche Möglichkeiten können nun also Kreditnehmer nutzen, um bestehenden finanziellen Verpflichtungen aus Kreditverträgen nachzukommen?
Kredit mit Restschuldversicherung
Normalerweise wird aufgrund der oftmals hohen Kosten vom Abschluss einer Restschuldversicherung im Rahmen einer Kreditaufnahme abgeraten. Doch gerade in Zeiten wie jenen, kann sich die Existenz einer solchen Versicherung als vorteilhaft erweisen. Denn es besteht durchaus die Chance, dass im Falle eines Ausfalls der Kreditraten – hervorgerufen durch außerordentliche Vorkommnisse – zu denen die aktuelle Corona Krise zweifelsohne zählt, ein Anspruch auf Nutzung jener Versicherung besteht.
Wer also seinen bestehenden Kredit mit einer solchen Restschuldversicherung abgeschlossen hat, sollte sich im Falle einer Zahlungsunfähigkeit, die Bedingungen im Versicherungsvertrag genau ansehen und Kontakt zum Versicherer aufnehmen. Wichtig ist jedoch, sich dahingehend vorzubereiten, dass eine tatsächliche Zahlungsunfähigkeit besteht und demnach auch entsprechende Nachweise erbracht werden können. Denn ohne entsprechende Nachweise wird kein Versicherer einen solchen Versicherungsfall überhaupt erst anfangen zu prüfen.
Tilgungsprobleme beim Kredit – aber keine Restschuldversicherung?
Wer einen laufenden Kredit hat und sich bereits mit dem Problem der Tilgung monatlicher Raten konfrontiert sieht und zur Lösung des Problems nicht auf eine Restschuldversicherung zurückgreifen kann, sollte umgehend Kontakt mit der Bank aufnehmen.
Grundsätzlich kann die Tilgung eines Kredits für einen Zeitraum von bis zu 3 Monaten gestundet, also ausgesetzt werden. Zwar ist dies aktuell in Österreich nicht per Gesetz verbindlich geregelt, jedoch bieten beispielsweise die Gemeinden in Österreich eine entsprechende Regelung, wenn es darum geht „öffentliche Geldforderungen“ stunden zu lassen.
Der exakte Wortlaut >>
„Sie können online einen Antrag auf Zahlungsaufschub oder Ratenvereinbarung stellen, wenn für Sie die sofortige oder volle Bezahlung der Forderung mit "erheblicher Härte" verbunden ist und durch den Zahlungsaufschub oder durch die Ratenvereinbarung die Bezahlung der Forderung nicht gefährdet wird.“
Hieraus lässt sich zwar direkte Ableitung für Banken herstellen, jedoch kann eine solche öffentliche Regelung durchaus als Maßstab für ein Gespräch bei der Bank hinsichtlich einer Stundung genutzt werden. Jedoch gilt bei Stundung zu verstehen, das bei Akzeptanz seitens der Bank, dass somit die Raten überhaupt nicht gezahlt werden müssen, sondern vielmehr, dass diese gestundeten Ratenzahlungen an die Laufzeit „drangehängt“ werden.
Drohender Ratenausfall – umgehend mit der Bank Kontakt aufnehmen
Wissenswert: Selbst wenn die Bank im Kreditvertrag nicht auf die Möglichkeit auf eine Stundung hinweist und im Vertrag bei drohendem Zahlungsausfall mit Kündigung des Kredits und Beitreibung der offenen Kreditsumme droht, so gilt, dass die Bank im solch einem Härtefall wie der Corona-Krise hiervon keinen Gebrauch machen darf. Kündigen darf die Bank dem Kreditnehmer ein Darlehen also nicht, so lange eine Zahlung bis zu drei Monate aufgeschoben werden soll.
Dennoch kann die Bank den Versuch unternehmen mit dem Kreditnehmer eine alternative Regelung zu finden. Generell gilt, dass im Moment des „bewusst werdens“ eines drohenden Tilgungsausfalls umgehend das direkte Gespräch mit der Bank gesucht werden sollte. Und gerade in der aktuellen Corona-Krise funktioniert dies auch via Telefon.
Zurück zur Blog-Übersicht