Eigentlich sieht es an der Corona-Front gut aus – Impfstoffe sind gefunden, die Impf-Kampagnen zeigen Wirkung und auch erste Lockerungen des Lockdowns sind möglich – eigentlich alles Gründe, um nach mehr als 1 ½ Jahren mal ein wenig entspannter den Alltag zu begehen. Wenn da nicht etwas wäre, was genau diesen Alltag zunehmend schwere machen würde – die eigene Finanzielle Situation.
Denn Corona hat bei einem großen Teil der österreichischen Bürger seine Spuren hinterlassen – und zwar in einem negativen Sinne. Stichwort? Verschuldung!
Österreichs Bürger weisen höchsten Schuldenstand seit 15 Jahren auf
So verzeichnet die Nationalbank bei den Österreichern einen Verschuldungsgrad, der seit 15 Jahren nicht mehrt so hoch war wie heuer. So ist die Verschuldensquote, in Prozent des verfügbaren Einkommens, 2020 um 5,1 Prozent auf 93 Prozent gestiegen. Was vielleicht noch akzeptabel wäre, wenn sich das Lohnniveau nicht parallel auch noch verschlechtert hätte. Was viele Menschen mit laufenden Krediten in zunehmend schwierigere Situationen gegenüber den Banken bringt.
Denn nun kommt auch noch hinzu, dass die Corona-bedingten Stundungen für Kredite Ende Jänner 2021 ausgelaufen sind. Was bedeutet, dass die Banken die Bedienung laufender Kredite in Form monatlich vereinbarter Ratenzahlungen erwarten.
Nur wie soll man diese bedienen, wenn das Geld aufgrund von Kurzarbeit oder gar eingetretener Arbeitslosigkeit kaum fürs Leben reicht? Wenn nur ein Teil der monatlichen Raten oder sogar nur sehr unregelmäßig geleistet werden kann? Wenn die Bank schlimmstenfalls mit der Fälligstellung droht?
Was tun bei drohender Fälligstellung von Krediten?
In solch einem Fall gilt es grundsätzlich einen kühlen Kopf zu bewahren. Zwar hat die Bank das generelle Recht, einen Kredit fällig zu stellen, wenn der Kreditnehmer mit seinen Raten anhaltend in Verzug ist.
Allerdings kann sie dies nicht in einer Art Willkür machen, denn es gibt speziell bei Krediten an Endkunden genaue gesetzliche Vorgaben dazu, an welche sich die Bank in solchen Fällen halten muss.
So gilt, dass der Kreditnehmer zumindest mit einer Rate im Verzug sein und auch eine zweiwöchigen Nachfrist ungenützt verstreichen haben lassen. Der säumige Schuldner muss, bevor der Kredit fällig gestellt wird, zuvor zumindest sechs Wochen gemahnt worden sein. Ist dies nicht geschehen, darf erstmal gar nichts passieren.
Faustregel: Fälligstellung unbedingt vermeiden, weil mit hohen Kosten verbunden
Allerdings sollte man als Kreditnehmer, der mit den fälligen Kreditraten im Verzug ist, keinesfalls untätig bleiben und versuchen, das Thema auszusitzen – das funktioniert. Im Gegenteil, das kostet in allererster Linie mal ziemlich viel Geld, das ohnehin knapp ist und sendet zudem auch ein falsches Signal an die Bank.
Was Christian Prantner, Kreditexperte der Arbeiterkammer (AK) Wien bestätigt:
„Die Kündigung eines Kreditvertrages ist jedoch teuer und sollte unbedingt verhindert werden. Die Fälligstellung eines Kredits bewirkt neben Spesen, dass die Bank künftig auch hohe Verzugszinsen verrechnet. „
Nach Erfahrung des Konsumentenschützers liegen diese im Schnitt zwischen knapp 11,75 Prozent und 20 Prozent.
Früher Kontakt zur Bank ist das A und O
Der wichtigste Tipp, um eine Fälligstellung zu vermeiden, ist, sich mit der Bank frühzeitig in Verbindung zu setzen. Wenn die eigenen Bemühungen nicht zum Ziel führen oder man sich nicht in der Lage fühlt, mit Banken auf Augenhöhe zu verhandeln, übernehmen das auf Wunsch Anwälte oder Konsumentenschützer.
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