Natürlich heisst es, dass wer einen Kredit benötigt, sich hier zu mit seinem Kreditbedarf an eine Bank wenden sollte. Doch es gibt Situationen, in denen die Kreditaufnahme via Bank nicht gewünscht ist. Sei es, weil man bereits bestehende Kreditverpflichtungen bei der Bank hat. Oder aber weil nur für einen sehr kurze Zeitraum zusätzliche Liquidität benötigt wird und die Bereitschaft hierfür hohe Zinsen bspw. bei einem Dispokredit zu zahlen, nicht gegeben ist. In solchen Fällen kann, ein entsprechendes Beschäftigungsverhältnis vorausgesetzt, ein Arbeitgeber-Kredit als Alternative gelten.
Was sind Arbeitgeber-Kredite und wie funktionieren diese?
Arbeitgeberkredite sind die praktische und oftmals günstigere Alternative zum Bankenkredit. Ein Kredit vom Arbeitgeber kann einem Arbeitnehmer im Rahmen betrieblicher Sozialleistungen seitens des Arbeitgebers gewährt werden. Klein- und Konsumentenkredite sind ebenso möglich wie Darlehen für den Immobilienerwerb. Wie bei anderen Kreditverträgen kann auch hier die Summe individuell vereinbart und festgelegt werden. Gerade kleine Summen über einige hundert Euro zur Überbrückung finanzieller Engpässe sind bei Personalkrediten beliebt. Auch die Laufzeit kann vertraglich individuell vereinbart werden – sofern es sich nicht um einen Immobilienkredit handelt, bewegen sich die Laufzeiten üblicherweise bei maximal 84 Monaten.
Die monatlichen Raten werden meist vom Arbeitgeber bei einem Personalkredit direkt mit der Lohn- oder Gehaltszahlung verrechnet: Die Rate wird einfach von dieser Zahlung einbehalten.
Wer kann einen Arbeitgeber-Kredit bekommen?
Grundsätzlich gilt hier, dass es keinen rechtlichen Anspruch auf einen Kredit vom Arbeitgeber gibt. Üblich sind Personalkredite eher in größeren als in kleinen Unternehmen, da natürlich die finanzielle Situation des Arbeitgebers eine Kreditgewährung überhaupt zulassen muss. Allerdings gilt: Sollte ein Mitarbeiter ein Arbeitgeberdarlehen erhalten, haben theoretisch laut Gleichbehandlungsgrundsatz auch alle anderen Mitarbeiter Anspruch auf einen Kredit vom Arbeitgeber. Natürlich können individuelle Gründe trotzdem dagegen sprechen, etwa wenn der Arbeitnehmer bereits hohe Schulden hat.
Es gibt außerdem einige besondere Mitarbeitergruppen, die von Arbeitgeberdarlehen in den meisten Fällen grundsätzlich ausgeschlossen sind. Dabei handelt es sich um
• Auszubildende
• Mitarbeiter in der Probezeit
• Mitarbeiter in befristeten Arbeitsverhältnissen
Arbeitgeber-Kredit: Vor- und Nachteile
Die Kosten für einen Kredit vom Arbeitgeber sind für den Arbeitgeber oftmals günstiger als Kredite der Bank. Zum einen kann der Zinssatz deutlich geringer ausfallen, zum anderen verlangen die Arbeitgeber in den meisten Fällen keine Gebühren für den Vertragsabschluss. Allerdings muss der Zinsvorteil als geldwerter Vorteil versteuert werden.
Ein weiterer Pluspunkt: Arbeitgeber verlangen für einen Personalkredit in der Regel keine zusätzlichen Sicherheiten vom Arbeitnehmer. Sie haben durch den direkten Zugriff auf die Lohnzahlungen bereits eine Absicherung in der Hand.
Für den Arbeitnehmer liegen die Vorteile unter anderem in der Mitarbeiterbindung: Durch die Gewährung eines Personalkredits fühlen sich Mitarbeiter eher verpflichtet, länger für diese Firma zu arbeiten. Weiterhin sind natürlich die Zinseinkünfte als Vorteil zu nennen. Dazu kommt die Tatsache, dass Arbeitgeber im Allgemeinen ein geringeres Ausfallrisiko für ihre Arbeitgeberdarlehen tragen müssen, als Banken es für vergleichbare Kredite hätten. Schließlich beeinflussen sie selbst die Dauer des Arbeitsverhältnisses mit und zahlen auch das Gehalt, von dem letztendlich die Kreditrate beglichen wird.
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