Zahlreiche Verbraucher mit Kreditverpflichtungen, die aufgrund der anhaltenden Corona-Krise dank der Moratorien der Regierung gestundet werden konnten, dürften dieser Tage mit Sorge auf das Monatsende blicken. Vor allem dann, wenn sich die finanzielle Situation seit Beginn der Corona-Krise nicht unbedingt verbessert, wenn nicht gar deutlich verschlechtert haben dürfte. Denn der seitens der Moratorien vorgegebene Zeitraum zur erlaubten Stundung von Kredite geht dem Ende entgegen – und zwar zum Ende des Monats Jänner. Somit müssten – Stand heute – ab Februar laufende Kredite wieder bedient werden.
Mehrere hunderttausende Österreicher vom Ende des Moratoriums direkt betroffen
Und das bei rund einer halbe Million Menschen, die derzeit ohne bezahlte Beschäftigung dastehen und jenen hunderttausenden Österreichern, die sich mit den finanziellen Einschränkungen durch Kurzarbeit konfrontiert sehen. Für jene Verbraucher, die ohnehin die negativen wirtschaftlichen Effekte der Corona Pandemie, spüren, ein finanzielle Belastung, die schlimmstenfalls in der Privatinsolvenz enden (können). Und ein Ende der Corona-Krise ist bei Weitem noch nicht in Sicht. Es droht also eine Schwemme von Privatinsolvenzen, welche es jedoch unter allen Umständen zu vermeiden gilt.
Vermeidung massenhafter Privatinsolvenzen – Arbeiterkammer fordert Schutzmaßnahmen
So zumindest sieht es die Arbeiterkammer Österreich als Sprachrohr der betroffenen Verbraucher und fordert von der Regierung als auch von den Banken entsprechende Maßnahmen zum Schutz von Bürgern mit Verpflichtungen aus laufenden Krediten. Damit die Schuldenfalle nicht zuschnappt, brauche es nach Auffassung der Arbeiterkammer vor allem verlängerte Kreditstundungen bis Ende Juni diesen Jahres. Desweiteren wird die Schaffung einer Art „Schutzschirm“ für Österreichs Kreditnehmer für zwingend erforderlich gehalten.
In der AK Konsumentenberatung suchen betroffene Verbraucher bereits seit Wochen entsprechenden Informationen und zwar, ob die Kreditstundungen verlängert werden. Entsprechend äußert sich die AK Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic:
„Wir erhalten täglich Anrufe von Menschen, die auch über den 31. Jänner eine weitere Kreditstundung benötigen – weil sie nach wie vor arbeitslos oder in Kurzarbeit sind. Und eine Fristverlängerung ist mehr als notwendig. Woher sollen die Menschen das Geld nehmen, wenn es schon eng ist? Mit dem niedrigen Arbeitslosengeld ist es sehr schwer, alle laufenden Kosten zu zahlen. Das gesetzliche Stundungsrecht für Kredite und Kontoüberziehungen soll bis zum 30. Juni verlängert werden. Zusätzlich zur Verlängerung der Stundungen ist ein rasches, umfassendes Schutzpaket nötig. Der ‚Schutzschirm‘ für Kreditkunden soll schon während der Stundung gelten.“
Was die Verbraucherschützerin im Namen der Arbeiterkammer unter einem Schutzschirm für Österreichs Kreditnehmer versteht? Folgendes:
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Zinsenstopp bei Stundungen: Der Gesetzgeber soll klarstellen, dass während der Stundung keine Zinsen anfallen.
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Einfach und schnell zu Stundungsvereinbarung: Banken sollen Kreditkunden mit maßgeschneiderten Möglichkeiten für Zahlungserleichterungen entgegenkommen.
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Minus am Konto – fünf Prozent Corona-Sonderzins: Banken sollen nicht mehr als fünf Prozent verrechnen, wenn das Konto überzogen wird. Jetzt verlangen sie für ein Minus im Schnitt zwischen zehn und zwölf Prozent – das ist zu hoch! Zudem sollen die Banken auch auf Teil-Fälligstellungen (also Kürzungen von Überziehungsrahmen) verzichten.
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Datenschutz bei Bonitätsdaten: Bei Kreditstundungen soll es keine Negativeinträge („Schwarze Punkte“) beim Kreditschutzverband oder Wirtschaftsauskünften geben.
Zudem sind aus Sicht der Arbeiterkammer die folgenden Punkte unmittelbar nach dem Auslaufen des gesetzlichen Kreditstundungsrechts zwingend erforderlich:
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Spesenverzicht, keine abrupten Kündigungen: Die Banken sollen auf Verzugszinsen und Mahnspesen verzichten sowie keine abrupten Kreditkündigungen oder Fälligstellungen von Kontoüberziehungsrahmen veranlassen.
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Privatkonkurs – rasch entschulden: Für Unternehmen soll durch eine EU-Richtlinie die Frist für die Entschuldung auf drei Jahre verkürzt werden. Diese Regelung soll auch für private Haushalte gelten.
Fazit
Mit ihrem Vorstoß zur Neuregelung der, nun auslaufenden Kreditstundungen beziehungsweise der Forderung nach einem neuerlichen Moratorium kommt die Arbeiterkammer zweifelsohne ihre Aufgabe als Interessenvertretung für betroffene Kreditnehmer nach. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob der nun offen geforderte Weg zum Schutz betroffener Verbraucher auch entsprechendes Gehör beim Gesetzgeber als auch den hiesigen Banken findet. Gerade seitens der Banken dürfte ein gewisser Widerstand zu erwarten sein.
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