Wer wegen der anhaltenden Corona-Pandemie seine Kredite – basierend auf dem Moratorium der Regierung – gestundet hat, sieht sich nun der Tatsache gegenüber, dass die bis dato tilgungsfrei gestellten Kredite nun wieder bedient werden müssen. Denn das Moratorium zu Kreditstundung ist in Österreich zum 31. Jänner 2021 abgelaufen und eine abermalige Verlängerung dessen ist von Regierung nicht erfolgt. Insofern ist das Moratorium nun außer Kraft, was die Banken berechtigt, die Tilgung laufender Kredite gemäß Kreditvertrag einzufordern.
Der Haken an der Sache? Bei den meisten betroffenen Kreditnehmern in Österreich dürfte sich die finanzielle Situation bis zum heutigen Zeitpunkt kaum zum Besseren verändert haben – das Gegenteil dürfte eher der Realität entsprechen. Insofern dürfte das „auslaufen“ des Rechts auf Kreditstundung bei einem Großteil der Kreditnehmer für ein erhebliches Unbehagen führen. Eine Situation, die erst kürzlich die Arbeiterkammer in Österreich dazu bewegte einen entsprechenden Appell an die Bundesregierung als auch die Banken zu senden, hier eine entsprechende verbraucherfreundliche (Neu-) Regelung zu finden.
Dieser Appell ist zwar von allen Seiten wahrgenommen worden, doch eine neuerliche Regelung zu diesem Thema lässt auf sich warten. So bleibt den Kreditnehmern bis dato nur die Hoffnung darauf, dass die Banken von sich aus ein entsprechendes Entgegenkommen beim Thema „Kredit-Tilgung“ zeigen. Und dies ist tatsächlich so, denn zahlreiche Bankenvertreter haben in entsprechenden Mitteilungen als Reaktion auf die Forderung der Arbeiterkammer signalisiert, bei den Kreditrückzahlungen sehr kulant vorgehen zu wollen.
Sozialministerium kündigt breite Unterstützung für Kreditnehmer an
Eine Aussage, die auch aus dem Sozialministerium bestätigt wird. Zugleich sicherte in diesem Zusammenhang auch Konsumentenschutzminister Rudolf Anschober von den Grünen den Verbrauchern mit laufenden Kreditverpflichtungen entsprechende Unterstützung zu.
So kündigte der Minister in einer Pressemitteilung an:
""Es ist sehr zu begrüßen, dass sich auch die Banken verpflichtet haben zu helfen, in diesen nach wie vor für viele Menschen schwierigen wirtschaftlichen Zeiten. Ich werde aber ganz genau beobachten, ob die Regelung in der Praxis funktioniert. Falls nicht, werden wir uns andere, gesetzliche Maßnahmen überlegen", an.
Sollte es in Einzelfällen dennoch zu Problemen kommen, könnten sich die Betroffenen gerne an das Konsumentenschutzministerium wenden, stellte Anschober Unterstützung in Aussicht.
Erste Klageverfahren gegen Banken wegen zusätzlicher Zinserhebung
Und dass diese Unterstützung durchaus notwendig werden könnte, zeigt der Umstand, dass der Verein für Konsumenteninformation (VKI) - nach eigenen Angaben - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums bereits mehrere Verbandsklageverfahren gegen heimische Banken führt. Hierbei steht vor allem die Klärung der rechtlichen Frage im Raum, inwieweit Banken ihren Kunden für die gesetzliche Stundung zusätzliche Zinsen verrechnen dürfen.
Was in der Umsetzung die Zahlung einer höheren Kreditrate als ursprünglich vereinbart nach sich zieht und für den Kreditnehmer eine zusätzliche finanzielle Belastung darstellt. Hier scheint es also mit angekündigten Kulanz nicht allzu weit her zu sein.
Ratschlag: Höhere Kreditrate NUR unter Vorbehalt zahlen
Dementsprechend spricht die Arbeiterkammer als auch der VKI Kreditnehmern bis zu endgültigen, rechtliche Klärung der Situation eine klare Empfehlung aus:
Kreditkunden, die jetzt nach dem Auslaufen der gesetzlichen Stundung ihre Kreditzahlungen wieder aufnehmen und denen von ihrer Bank eine höhere Rate vorgeschrieben wird, weil für den Zeitraum 1. April 2020 bis 31. Jänner 2021 Zinsen verrechnet wurden, wird empfohlen, die höhere Rate vorläufig nur unter Vorbehalt zu bezahlen.
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